Der Nachrichtendienst will seine Mitarbeitenden künftig kontrollieren und überwachen können. Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz soll er dies auch dürfen, wie das Verteidigungsdepartement (VBS) bestätigt.
Der Entwurf des Gesetzes sehe vor, dass der Nachrichtendienst (NDB) mehr Kompetenzen erhalte, um heikle Informationen schützen zu können, sagte VBS-Sprecherin Sonja Margelist am Donnerstag auf Anfrage. Sie bestätigte entsprechende Angaben der „Neuen Zürcher Zeitung“.
Wie weit der Nachrichtendienst gemäss dem Gesetzesentwurf in Zukunft gehen dürfte, um etwa einen Datendiebstahl durch Mitarbeitende zu verhindern, gibt das VBS nicht bekannt, da der Bundesrat zuerst noch über die Details befinden muss. Das Gesetz befindet sich erst in der verwaltungsinternen Konsultation.
Kontrollen heute verboten
Zur Debatte steht das stichprobenweise Durchsuchen von Taschen. Nach dem Datendiebstahl im Nachrichtendienst hatten Kritiker moniert, offenbar seien die Kontrollen zu lasch, etwa jene am Ausgang des Gebäudes. Bei anderen Geheimdiensten seien minuziöse Kontrollen Routine.
Das VBS stellt sich nun aber auf den Standpunkt, dass der Nachrichtendienst auf Basis der heutigen Gesetze die Taschen seiner Mitarbeitenden gar nicht durchsuchen darf.
Ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage auf Gesetzesstufe seien solche Eingriffe in die Grundrechte der betroffenen Personen nicht zulässig, sagte Sonja Margelist. Dies gelte für die Bundesverwaltung generell, aber auch für den NDB.
Präventive Überwachung erlaubt
Über das neue Nachrichtendienstgesetz wird der Bundesrat wohl bald entscheiden. Verteidigungsminister Ueli Maurer hatte die Vorlage für den Sommer angekündigt. Im Zentrum stehen nicht neue Regeln für die Kontrolle der Mitarbeitenden, sondern für die präventive Überwachung. Maurer will den Dienst damit „fit machen“ für die wachsenden Anforderungen, wie er im Frühjahr sagte.
Er sprach dabei selbst von einer „politischen Gratwanderung“. Fest steht laut Maurer, dass der Nachrichtendienst auch künftig nicht in eigener Kompetenz Telefone und Computer anzapfen oder Hotelzimmer verwanzen darf. Er werde dafür im Einzelfall die Bewilligung einer Behörde einholen müssen.
Die letzten Pläne des Bundesrates, welche in diese Richtung gingen, hatte das Parlament zurückgewiesen, weil ihm der geplante „Lauschangriff“ zu weit ging.