Nachrichtenlose Vermögen auf Konten von Schweizer Banken sollen nach 50 Jahren ohne Nachricht liquidiert werden können. Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag auch der Ständerat die Gesetzesänderung genehmigt. Unklar ist noch, wie lange Erben einen Anspruch erheben können.
Die kleine Kammer stimmte mit 39 zu 0 Stimmen für die Vorlage, die das Problem der nachrichtenlosen Vermögen regeln soll. Der Nationalrat hatte die Gesetzesrevision bereits in der Frühjahrssession verabschiedet. Der Umfang der nachrichtenlosen Vermögen in der Schweiz wird auf rund 400 Millionen Franken geschätzt.
Allerdings sind sich die beiden Räte noch nicht ganz einig: Der Nationalrat will den Konto-Inhabern nach der Kontoauflösung nochmals 50 Jahre lang einen Rechtsanspruch auf die Gelder gewähren. Mit den Verfahrensfristen würde die Verwirkungsfrist dadurch insgesamt 112 Jahre dauern. Erst dann würde das Geld an den Bund fliessen.
Dem Ständerat ist dies zu lang. Er lehnte deshalb den 50-Jahre-Rechtsanspruch nach der Vermögensauflösung mit 29 gegen 12 Stimmen ab. Allfällige Kontoinhaber hätten bis zur Auflösung der Vermögen bereits 50 Jahre Zeit, sich zu melden, befand eine Mehrheit der kleinen Kammer. Inklusive Verfahrensfristen macht dies 62 Jahre. Das müsse genügen.
Auch Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf hatte die Ständeräte gebeten, eine Lösung zu finden, die jeweils nicht noch drei weitere Generationen beschäftige. „Hängt man da nicht einer Illusion nach, dass Rechtsansprüche auf ewig durchsetzbar sind?“, fragte sie rhetorisch.
Der Bundesrat hatte die Frist ursprünglich auf Verordnungsebene regeln wollen. Zur Debatte war auch eine Frist von 30 Jahren gestanden. Den Rechtsanspruch wollte der Bundesrat nicht über diese Frist hinaus fortbestehen lassen.
Historische Ereignisse nicht vergessen
Paul Rechsteiner (SP/SG) versuchte mit einem Einzelantrag vergeblich, den Ständerat auf die Linie des Nationalrates zu bringen. Ein Rechtsanspruch dürfe nicht einfach untergehen.
Er warnte vor Enteignung und appellierte an jene Ständerate, denen „das Privatvermögen nahesteht“, die historischen Ereignisse nicht zu vergessen. Diese hätten gezeigt, dass es manchmal viel Zeit brauche, bis die Betroffenen ihren Rechtsanspruch anmelden könnten.
Auch der vom Nationalrat festgesetzte Mindestbetrag von 100 Franken, ab dem die Liquidation eines Vermögens veröffentlicht werden muss, ist dem Ständerat zu niedrig: Für Vermögen unter 500 Franken könne auf eine Publikation verzichtet werden, befand die kleine Kammer mit 29 gegen 12 Stimmen. Das Geschäft geht nun zurück in den Nationalrat.
Der Bund sucht seit 1999 eine befriedigende Lösung des Problems der nachrichtenlosen Vermögen. Es soll nie mehr zu einer Affäre kommen wie in den 1990er Jahren rund um die nachrichtenlosen jüdischen Vermögen auf Schweizer Banken.