Nachträglich beantragte Adoption führt zu Geldstrafe

Ein heute 54-jähriger Mann und seine Ehefrau haben auf Bali ein verstossenes Baby als eigenes ausgegeben und damit sein Leben gerettet. Am Mittwoch wurde der Mann vom Bezirksgericht Zürich wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Ein indonesisches Baby (Symbolbild) (Bild: sda)

Ein heute 54-jähriger Mann und seine Ehefrau haben auf Bali ein verstossenes Baby als eigenes ausgegeben und damit sein Leben gerettet. Am Mittwoch wurde der Mann vom Bezirksgericht Zürich wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Geboren worden war das Mädchen im Januar 2011 auf Bali. Weil seine Mutter es nicht behalten wollte, nahmen sich der indonesische Kunstmaler aus Zürich und seine Schweizer Ehefrau des Babys an.

Um das offizielle Adoptionsverfahren zu umgehen, gaben sie das Baby als eigenes Kind aus und legten beim schweizerischen Konsulat in Bali eine gefälschte Geburtsurkunde vor. Im Nachhinein allerdings plagte sie das schlechte Gewissen – sie beantragten doch noch ein offizielles Adoptionsverfahren.

Damit stiessen sie das Strafverfahren an. Der Ankläger forderte für den Mann eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten sowie 1500 Franken Busse wegen versuchter Entführung und Urkundenfälschung. Gegen die Frau läuft ein separates Verfahren.

Die Verteidigung plädierte vor dem Bezirksgericht Zürich für einen Freispruch vom Hauptantrag. Sein Mandant habe mit seiner Frau dem Kind das Leben gerettet. Und das Leben eines Kindes sei höher zu bewerten als eine Urkunde. Die leibliche Mutter habe das Paar angefleht, das Baby aufzunehmen. Zu behaupten, der Beschuldigte habe dem Kind geschadet, sei absurd.

Das Gericht sprach den Beschuldigten vom Vorwurf der versuchten Entführung frei. Wegen der Urkundenfälschung verurteilte es ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagen zu 30 Franken. Zudem muss er die Gerichtsgebühr von 2000 Franken tragen, da er das Strafverfahren ausgelöst hat.

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