Die SBB weist ihre Passagiere ab sofort verstärkt darauf hin, dass das Nachtnetz-Angebot fünf Franken extra kostet. Damit setzt sie eine Forderung des Bundesamtes für Verkehr (BAV) um und verzichtet auf einen Rekurs gegen die BAV-Verfügung von Ende Mai.
Ende Mai hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) in einer Verfügung von der SBB gefordert, sie müsse die Passagiere über das Nachtnezt-Angebot besser informieren. Das BAV kam in der Verfügung zum Schluss, dass viele Bussen, die wegen fehlender Nachtzuschläge ausgesprochen werden, nicht gerechtfertigt seien. Die SBB informiere ihre Passagiere zu wenig darüber, dass das Nacht-Angebot mehr koste als ein normales Ticket.
Die Bahn müsse den 5-Franken-Zuschlag künftig so kommunizieren, dass jeder und jede davon erfahre. Zudem müsse die Werbung für das Gleis-7-Abo und jene für das GA geändert werden, weil dort die expliziten Hinweise auf den Zuschlag fehlten.
Die SBB akzeptiert diese Verfügung und verzichtet auf einen Rekurs, wie ein Sprecher auf Anfrage der sda sagte. Man habe die gewünschten Anpassungen bereits umgesetzt. Das BAV sei zufrieden damit. «Jetzt informieren wir so breit, dass es allen klar ist.»
Zusätzliche Einblendungen beim Billett-Kauf
Wer sein Billett an einem Automat kauft, wird ab sofort nicht nur auf der Startseite, sondern auch während des Kaufprozesses auf den Nachtzuschlag hingewiesen. Eingeblendet wird der Hinweis zwischen 17 und 5 Uhr. Auch bei Billett-Käufen über das Smartphone werden die Passagiere künftig an den Zuschlag erinnert.
Geändert wird auch die Werbung für das Gleis-7-Abo und das Generalabonnement. Als das BAV seine Verfügung veröffentlichte, wunderte man sich bei der SBB über den Entscheid. Das System mit den Nachtzuschlägen existiert immerhin schon seit acht Jahren.
Bei der SBB war man zudem der Meinung, man weise in genügendem Ausmass auf den Zuschlag hin. Die meisten Nacht-Verbindungen verkehren im Grossraum Zürich und in den angrenzenden Regionen. Ohne den Zuschlag wäre ein kostendeckender Betrieb gemäss SBB nicht möglich. Eine Abschaffung steht deshalb nicht zur Diskussion.