Die Nationalbank zieht Konsequenzen aus der Affäre Hildebrand und verschärft die Kontrolle über private Finanzgeschäfte ihrer Mitarbeiter. Dazu gehört die Einrichtung einer Stelle, bei der Mitarbeiter auf Missstände und Regelverstösse hinweisen können.
Die Regelung massgeblicher Verhaltensvorschriften (Compliance) werde zentralisiert, teilte die Schweizerische Nationalbank (SNB) am Mittwoch mit. Die neue Compliance-Stelle wird nun direkt dem SNB-Präsidenten unterstellt und muss dem Bankrat, der den Prüfungsausschuss der SNB präsidiert, bei Bedarf Auskünfte geben.
Die SNB habe bereits im Herbst 2011 beschlossen, den Verhaltenskodex für Mitarbeiter zu überarbeiten. Zwischenzeitlich sind die persönlichen Finanzen der SNB-Mitarbeiter im Zuge der Affäre um SNB-Präsident Philipp Hildebrand, der im Januar wegen heikler privater Devisengeschäfte zurückgetreten war, zu einem zentralen Thema in den Diskussionen um die SNB geworden.
Eine Sofortmassnahme Anfang 2012 war die Bewilligungspflicht für Fremdwährungsgeschäfte, die 20’000 Fr. übersteigen. Diese Regel gelte nun definitiv, hiess es. Die Dauer, während der SNB-Mitarbeiter Finanzanlagen nicht verkaufen dürfen, sei verlängert worden.
Derivat-Geschäfte verboten
Geschäfte mit Derivaten oder strukturierten Finanzprodukten, die von Wechselkursen und Zinssätzen bestimmt werden, seien nun generell untersagt. Mitarbeiter, die besonders vertrauliche Informationen besässen, seien noch strengeren Einschränkungen unterworfen worden.
Als Berater hat die SNB für die Überarbeitung ihres Verhaltenskodex‘ den prominenten Zürcher Juristen Peter Forstmoser engagiert. Der ehemalige Verwaltungsratspräsident des Rückversicherers Swiss Re soll die Notenbank in Compliance-Fragen unterstützen.