Die Abzocker-Initiative soll möglichst rasch in der laufenden grossen Aktienrechtsrevision umgesetzt werden. Der Nationalrat verabschiedete den entsprechenden Auftrag seiner Rechtskommission ohne Gegenstimme an den Bundesrat.
Noch vor Einreichung der Abzocker-Initiative gleiste der Bundesrat 2007 eine umfassende Revision des Aktienrechts auf. In den langwierigen Beratungen zum Volksbegehren wurde die Revision auf Eis gelegt.
Am Montag wies der Nationalrat das Geschäft nun an den Bundesrat zurück – mit dem Auftrag, den Entwurf nach den neuen Bestimmungen der Abzocker-Initiative zu überarbeiten. In einer Woche kommt das Geschäft in den Ständerat. Trifft er den gleichen Entscheid, ist der Weg formell frei, dass der Bundesrat ein neues Aktienrecht entwerfen kann.
Die unmittelbare Umsetzung der Initiative läuft bereits. Die entsprechende Verordnung solle am 1. Januar 2014 in Kraft treten, bekräftigte Justizministerin Simonetta Sommaruga erneut. Für die grosse Aktienrechtsrevision, die im Einklang mit den neuen Verfassungsbestimmungen stehen soll, peilt Sommaruga eine Vernehmlassung für die zweite Hälfte 2014 an.
Sämtliche Parteien setzten sich für eine rasche Umsetzung der Abzocker-Initiative ein, die das Volk am 3. März mit 67,9 Prozent angenommen hatte. Volk und Stände hätten mit dem Ja einen klaren Auftrag gegeben, sagte Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL). Davon dürfe kein Jota abgewichen werden: «Der Tarif ist klar vorgegeben.»