Nationalrat gegen Registrierung aller Waffen

Der Nationalrat will nicht, dass in der Schweiz sämtliche Waffen registriert werden müssen. Er hat am Dienstag einen früheren Entscheid umgestossen und einen Teil einer Motion abgelehnt.

Ein Smith and Wesson 357 Magnum Revolver (Symbolbild) (Bild: sda)

Der Nationalrat will nicht, dass in der Schweiz sämtliche Waffen registriert werden müssen. Er hat am Dienstag einen früheren Entscheid umgestossen und einen Teil einer Motion abgelehnt.

Der Entscheid gegen die Pflicht zur Registrierung älterer Schusswaffen fiel mit 98 zu 76 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Im Herbst hatte sich der Nationalrat noch dafür ausgesprochen, mit einer hauchdünnen Mehrheit von 87 zu 86 Stimmen bei acht Enthaltungen. Bei der Abstimmung fehlten damals einige Vertreter aus dem bürgerlichen Lager.

Am Tag nach dem Entscheid forderte CVP-Nationalrat Jakob Büchler (SG), Präsident des kantonalen Schützenverbandes von St. Gallen, mit einem Ordnungsantrag eine Wiederholung der Abstimmung. Er begründete dies mit einer juristischen Unklarheit. Der Nationalrat hiess den Antrag gut und stimmte nun noch einmal ab.

Jede Kuh registriert

Zu einem Ja rief am Dienstag Chantal Galladé (SP/ZH) auf. In der Schweiz sei jedes Auto, jede Kuh und jedes Bibliothekbuch registriert, gab sie zu bedenken. Es spreche nichts gegen die Registrierung aller Waffen. Die Details könnten die Räte immer noch bei den Beratungen der entsprechenden Gesetzesvorlage regeln.

Büchler widersprach: Die flächendeckende Nachregistriertung älterer Waffen stelle einen unverhältnissmässigen Aufwand dar, der die Sicherheit in keiner Weise erhöhen würde. Es sei davon auszugehen, dass nur besonders gesetzestreue Bürgerinnen und Bürger der Pflicht zur Nachregistrierung nachkommen würden, nicht aber Kriminelle.

Umsetzung in die Wege geleitet

Die Gegner obsiegten: Der Bundesrat wird nicht beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesänderung für die Registrierung älterer Waffen vorzulegen. Allerdings ist der Bundesrat bereits tätig geworden, ohne entsprechenden Auftrag des Parlaments. Dies, weil das Parlament ihn beauftragt hatte, ihm bis Ende letzten Jahres andere Änderungen des Waffenrechts vorzulegen.

Im Dezember leitete der Bundesrat die Gesetzesänderungen ans Parlament, inklusive der Pflicht zur Nachregistrierung älterer Waffen. Ob National- und Ständerat dieser am Ende zustimmen werden, ist angesichts des jüngsten Nationalratsentscheides aber ungewiss. Nein stimmten die SVP sowie Teile der FDP und der CVP.

Zwei Millionen unregistrierte Waffen

Heute sind in der Schweiz nur jene Waffen in den kantonalen Waffenregistern eingetragen, die nach dem 12. Dezember 2008 gekauft wurden. Wie viele ältere Waffen es gibt, ist unbekannt. Schätzungen zufolge sind es rund zwei Millionen.

Diese Waffen sollen nach dem Willen des Bundesrates erfasst werden. Das soll namentlich sicherstellen, dass die Polizei vor einem Einsatz prüfen kann, ob die Zielperson im Besitz von privaten Feuerwaffen ist.

Frist von zwei Jahren

Gemäss dem Vorschlag des Bundesrates hätten die Waffenbesitzer zwei Jahre lang Zeit, um ihre Waffen zu deklarieren. In der Vernehmlassung hatte der Bundesrat noch eine Frist von einem Jahr vorgesehen.

Anders als zunächst geplant sollen die kantonalen Waffenbüros zudem nicht verpflichtet werden zu prüfen, ob die Person, die eine Waffe nachregistrieren lässt, die Voraussetzungen zum Besitz von Waffen erfüllt. Waffenlobby und Sportschützen laufen dennoch Sturm gegen die Pläne.

Besserer Informationsaustausch

Weniger umstritten sind Massnahmen, die den Informationsaustausch zwischen den Behörden verbessern sollen. Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht sollen künftig die Armee über diejenigen Personen informieren, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich selbst oder Dritte mit einer Feuerwaffe gefährden könnten.

Weiter sollen die berechtigten Behörden künftig mit einer einzigen Abfrage sowohl sämtliche kantonale Waffenregister als auch die vom Bundesamt für Polizei geführte Waffeninformationsplattform ARMADA konsultieren können. Heute sind die kantonalen Waffenregister elektronisch nicht miteinander verbunden.

Dazu hatten die Räte ebenfalls Vorstösse an den Bundesrat überwiesen. Die Forderungen stammten ursprünglich aus dem Nationalrat. Auf Wunsch der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren sowie der Polizeikommandanten fügte der Ständerat aber letzten Sommer die Nachregistrierungspflicht hinzu. Es gehe nicht zuletzt um die Sicherheit der Polizeikräfte, gab Justizministerin Simonetta Sommaruga zu bedenken.

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