Die geplante umfassende Staatsleitungsreform wird zur Minireform. Der Nationalrat will weder den Bundesrat personell aufstocken noch ein zweijähriges Bundespräsidium einführen. Das einzige, was von der Reform übrigbleiben könnte, ist eine Erhöhung der Zahl der Staatssekretäre. Darüber wird aber separat verhandelt.
Damit sind die Kernpunkte der Regierungsreform zumindest vorderhand vom Tisch. Noch muss sich aber der Ständerat dazu äussern.
Der Nationalrat hat die Staatsleitungsreform und das Bundesgesetz über die Reform der Regierungsorganisation am Montag mit 96 zu 77 respektive mit 113 zu 67 Stimmen abgeschrieben.
Keine Gnade fanden auch die beiden Tessiner Standesinitiativen, die neben neun Bundesräten eine Beschränkung auf höchstens zwei Regierungsmitglieder pro Landesgegend forderten. Der Rat beschloss mit 92 zu 85 respektive 97 zu 77 Stimmen, diesen Vorstössen ebenfalls keine Folge zu geben.
Vergeblich hatte sich eine Kommissionsminderheit der SP, der Grünen und der BDP bei der Staatsleitungsreform für eine Rückweisung an die Kommission zwecks Überarbeitung stark gemacht. Noch sei die Arbeit nicht getan, das Volk erwarte Reformen, sagte Bea Heim (SP/SO). Mehr Staatssekretäre genügten nicht, um den heutigen Herausforderungen gerecht zu werden.
Auch bei den beiden Vorlagen zur zweijährigen Bundespräsidentenschaft musste sich die Kommissionsminderheit (FDP, CVP, und Grüne) mit ihrem Eintretensantrag schliesslich der Mehrheit beugen. Eine zweijährige Amtszeit bringe mehr Konstanz in die Repräsentation der Schweiz im Ausland; zwei Jahre wären auch beim Krisenmanagement besser, hatte Isabelle Moret (FDP/VD) vergeblich argumentiert.
Scheitern war absehbar
Dass die verschiedenen Reformvorschläge nicht mehrheitsfähig sind, hatte sich schon seit längerer Zeit abgezeichnet. Der Bundesrat hatte seine Vorschläge dem Parlament im Herbst 2010 vorgelegt. Die Nationalratskommission war von Anfang an nicht begeistert. Sie hatte eine Subkommission mit der Prüfung weiterer Möglichkeiten beauftragt, darunter eine Vergrösserung des Bundesrates.
Zur Diskussion stand auch das Instrument einer ausserordentlichen Gesamterneuerungswahl – eine Art Vertrauensabstimmung. Regierungsmitglieder hätten während der Legislatur und nicht wie heute bloss im Rahmen von Gesamterneuerungswahlen abgewählt werden können.
Für keine der Ideen fand sich aber eine Mehrheit. Es regte sich die Befürchtung, dass eine Vergrösserung des Bundesrats dessen Führungsfähigkeit schwächen würde.
So wie es aussieht, sind zusätzliche Staatssekretäre das einzige, was von der geplanten Regierungsreform übrig bleibt. Über diese Vorlage berät der Nationalrat am Mittwoch.