Wer sich aus- oder weiterbildet, soll pro Jahr höchstens 12’000 Franken der Kosten von den Steuern abziehen dürfen. Der Nationalrat ist in dieser Frage dem Ständerat entgegengekommen. Bisher hatte er sich gegen eine Obergrenze für den Steuerabzug ausgesprochen.
Nun setzte sich gegen den Willen einer bürgerlichen Minderheit die Haltung durch, dass damit vor allem gut Verdienende begünstigt würden. Diese hätten aber ohnehin kein Problem damit, die Kosten für eine Aus- oder Weiterbildung zu tragen.
Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf warnte ausserdem vor unerwünschten Mitnahmeeffekten, wenn die abzugsfähigen Kosten nicht limitiert würden. Nach ihren Angaben können auch mit einer Obergrenze 92 Prozent der Steuerpflichtigen ihre Aus- und Weiterbildungskosten vollumfänglich abziehen.
Die erwarteten Steuereinbussen liegen bei 10 Millionen Franken beim Bund und 50 Millionen Franken bei Kantonen und Gemeinden. Dafür können künftig sowohl Aus- wie auch Weiterbildungen abgezogen werden. Wer sich weiterbildet, um seinen beruflichen Stand zu halten, kann heute die Kosten unbegrenzt abziehen. Für Ausbildungen, die zu einem besserem Job führen sollen, lassen sich dagegen keine Kosten abziehen.
Das Geschäft ist damit noch nicht bereinigt. Der Nationalrat hat sich nämlich erneut dafür ausgesprochen, dass die vom Arbeitgeber getragenen Kosten für Aus- und Weiterbildung von der Steuerpflicht befreit werden. Auch soll der Arbeitgeber diese Kosten als Aufwand abziehen können. Die Vorlage geht zurück an den Ständerat.