Nationalrat sagt Nein zu Hildebrand-PUK

Zur Affäre Hildebrand wird es keine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) geben. Der Nationalrat hat am Montag eine parlamentarische Initiative abgelehnt, mit welcher die SVP eine PUK verlangte.

Ex-Nationalbankpräsident Hildebrand an Veranstaltung in Interlaken im Januar (Bild: sda)

Zur Affäre Hildebrand wird es keine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) geben. Der Nationalrat hat am Montag eine parlamentarische Initiative abgelehnt, mit welcher die SVP eine PUK verlangte.

Die Partei hatte den Vorstoss vor rund einem Jahr eingereicht. Eine PUK hält sie immer noch für nötig: Der Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK), der gleichentags veröffentlicht wurde, reicht ihr nicht.

«Der GPK-Bericht deckt mehr zu, als dass er Licht ins Dunkel bringt», sagte Caspar Baader (SVP/BL). Adrian Amstutz (SVP/BE) sprach von einem «Paradebeispiel organisierter Unverantwortlichkeiten zur Vertuschung unglaublicher Vorkommnisse». Der Bericht gebe keine Antwort auf die wichtigen Fragen in der Hildebrand-Affäre.

Die SVP möchte unter anderem wissen, welche Devisen- und Wertschriftengeschäfte Mitglieder des Nationalbank-Direktoriums genau getätigt haben und wer für die Aufsicht zuständig war. Auch Fragen zum Nationalbank-Reglement über Eigengeschäfte hätte sie durch eine PUK geklärt haben wollen.

Zu wenig gravierend

Der Nationalrat folgte jedoch seinem Büro und sprach sich mit 129 zu 52 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen eine PUK aus. Jakob Büchler (CVP/SG) hatte im Namen des Ratsbüros darauf hingewiesen, dass die Einsetzung einer PUK nur für «Vorkommnisse von grosser Tragweite» vorgesehen sei.

Er verteidigte ausserdem den Bericht der GPK. Die Nationalbank unterstehe wegen ihrer weitgehenden Autonomie nur beschränkt der parlamentarischen Oberaufsicht, gab er zu bedenken.

Das Verfahren gegen SVP-Nationalrat Christoph Blocher in der Affäre Hildebrand ist noch hängig. Dabei geht es um eine mögliche Verletzung des Bankgeheimnisses.

Im Rahmen des Verfahrens war es auch zu einer Hausdurchsuchung bei Blocher gekommen. Blocher klagte deswegen gegen die Zürcher Strafverfolgungsbehörden. Über diese Klage entscheidet das Zürcher Obergericht Anfang nächster Woche.

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