Nationalrat stellt sich gegen staatlich geregelte Milchverträge

Die Landwirtschaftspolitik wird auf eine neue Basis gestellt. National- und Ständerat haben die Agrarpolitik 2014-2017 bereinigt. Die Reform hat zum Ziel, dass die Zahlungen an die Bauern besser auf die Ziele der Verfassung gerichtet sind.

Kühe werden in einer mobilen Anlage im Kanton Graubünden gemolken (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Landwirtschaftspolitik wird auf eine neue Basis gestellt. National- und Ständerat haben die Agrarpolitik 2014-2017 bereinigt. Die Reform hat zum Ziel, dass die Zahlungen an die Bauern besser auf die Ziele der Verfassung gerichtet sind.

Bei der dritten Beratung der Reform von Landwirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann musste der Nationalrat am Dienstag namentlich noch eine Differenz zur Regulierung von Milchverträgen ausräumen. Die grosse Kammer gab ihre Forderung auf, wonach der Staat detailliert die Milchverträge regeln und auch Sanktionen vorsehen soll.

Im Gegenzug enthält das Gesetz aber detailliertere Mindestvorgaben für Standardmilchverträge. Diese sollen mindestens ein Jahr dauern und müssen Regelungen zu Preis, Menge und Zahlungsmodalitäten enthalten. Der Bundesrat kann Standardverträge allgemein verbindlich erklären. Mit der Branchenregelung könne der Markt besser spielen, sagte Schneider-Ammann.

In der grossen Kammer kam es nicht mehr zu Abstimmungen, weil keine Gegenanträge vorlagen. Die Agrarpolitik 2014-2017 ist somit bereit für die Schlussabstimmung in beiden Räten vom Freitag.

Abschaffung der Tierbeiträge

Die Subventionen, die sich auf jährlich rund 3,5 Milliarden Franken belaufen, werden umbenannt und teilweise grundlegend geändert. Kernstück der Reform, die nicht grundlegend von der Bundesratsversion abweicht, ist die Neuausrichtung der Direktzahlungen.

Namentlich gehören die umstrittenen Tierbeiträge ab 2014 der Vergangenheit an. Sie gelten als ineffizient, weil der Beitrag pro Tier die Bauern zur Haltung von zu vielen Tieren und damit zur Überproduktion motivierte. Stattdessen werden die Beiträge nach bewirtschafteter Fläche ausgerichtet. Dafür setzte sich vor allem die Linke und die GLP ein.

Um die Leistungen der Bauern für die Gemeinschaft besser zu fördern und abzugelten, gibt es künftig Landschaftsqualitätsbeiträge. Mit einer relativ kleinen Tranche des Agrarbudgets von rund 210 Millionen Franken sollen Programme zur Landschaftspflege finanziert werden, mit denen beispielsweise Bänke angelegt werden.

Die Reform führt dazu, dass grosse Betriebe tendenziell weniger Geld erhalten. Allerdings werden die Verlierer der Reform mit Übergangsbeiträgen entschädigt, welche den Wandel abfedern sollen. Um den Bauern die Reform schmackhaft zu machen, sollten diese Beiträge aufgestockt werden. Diese Versuche scheiterten jedoch.

Kompromiss beim Bauland

Bei den Direktzahlungen beschlossen die Räte zudem, dass es keine Direktzahlungen mehr für Bauland geben soll, das nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes eingezont wird. Für flächenmässig grosse Bauernbetriebe können die Subventionen zudem reduziert werden.

Obwohl Bundesrat Schneider-Ammann den Bauern bereits vor der Beratung im Parlament entgegen gekommen war, leisteten diese in den Räten starken Widerstand. Ganz abgelehnt wird das Paket von der SVP. Die Volkspartei will ein Referendum unterstützen, sollte es der Bauernverband ergreifen.

Der Verband wird Mitte April definitiv entscheiden, ob er Unterschriften sammeln will. Am Donnerstag gibt der Vorstand seine Empfehlung ab. Aus Sicht von Bauernverbands-Präsident Markus Ritter (CVP/SG) haben die letzten Entscheide das Paket für die Bauern etwas verbessert, wie er auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Es gebe aber weiterhin auch einige kritische Punkte.

Neues altes Fleischimport-System

Als weiterer Punkt der Agrarreform wird im Fleischmarkt gegen den Willen des Bundesrates das Rad zurück gedreht. 40 Prozent der Importkontingente werden künftig nicht mehr versteigert, sondern wie früher an die inländischen Schlachtbetriebe vergeben.

Die Befürworter wollen damit die einheimische Produktion stärken. Die Gegner argumentierten vergeblich, dass davon nur wenige Grossbetriebe profitieren würden.

Zusätzlich soll es künftig auch für den Futtergetreide-Anbau Subventionen geben können. Dagegen lehnte es das Parlament ab, die Zucht der einheimischen Freiberger-Pferde speziell zu schützen.

Für die Landwirtschaft stehen für die vier Jahre insgesamt 13,83 Milliarden Franken zur Verfügung. Das ist etwas mehr als heute, obwohl die Zahl der Bauern sinkt. National- und Ständerat stockten den Vorschlag des Bundesrates um 160 Millionen Franken auf. Das zusätzliche Geld ist für Investitionskredite vorgesehen.

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