Die Schweiz und Italien sollen die polizeiliche Zusammenarbeit verstärken. Der Nationalrat stimmte am Mittwoch einmütig dem neuen bilateralen Abkommen zu, welches das bisherige aus dem Jahr 1998 ersetzen soll.
Dieses sieht eine Reihe von Massnahmen vor, die es den schweizerischen und italienischen Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, gemeinsam effizienter gegen grenzüberschreitende Kriminalität vorzugehen. Dank dem neuen Abkommen können die beiden Länder beispielsweise gemischte Patrouillen bilden und grenzüberschreitend Geleitschutz organisieren.
Zudem werden die geltenden Schengen-Regeln über die grenzüberschreitende Observation präzisiert. Das Abkommen erleichtert auch den Informationsaustausch zwischen den Behörden und ermöglicht die gegenseitige Hilfestellung bei Grossereignissen und Katastrophen.
Die beiden Länder würden damit auch über eine Grundlage verfügen für eine Vereinbarung, welche Dienstwaffen und Munition zum Einsatz gelangen dürfen. Dies ist nötig, weil die von Schweizer Polizeieinheiten verwendete Munition in Italien als Kriegsmunition gilt.
Justizministerin Simonetta Sommaruga und der italienische Innenminister Angelino Alfano hatten das Abkommen im Oktober in Rom unterzeichnet. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.