Die befristeten, dringlichen Änderungen des Asylgesetzes sollen um vier Jahre verlängert werden. Das hat der Nationalrat am Donnerstag ohne Gegenstimme beschlossen. Die Linke enthielt sich der Stimme.
Das Parlament hatte das Asylgesetz im Jahr 2012 revidiert und einen Teil der Änderungen für dringlich erklärt. Diese traten damit umgehend in Kraft. Sie sind jedoch befristet gültig: Werden sie nicht ins ordentliche Recht überführt, tritt Ende September 2015 wieder das frühere Recht in Kraft.
Die dringlichen Änderungen sollen in die geplante Revision des Asylgesetzes aufgenommen werden, welche die Beschleunigung der Asylverfahren zum Ziel hat. Es ist jedoch nicht sicher, ob diese Vorlage bis im September 2015 verabschiedet und in Kraft gesetzt werden kann.
Vorschläge für Revision
Um eine Lücke zu vermeiden, hat der Bundesrat die Verlängerung der befristeten Änderungen beantragt. Die Botschaft für die grosse Revision mit einer Neustrukturierung der Asylverfahren will er noch in diesem Jahr vorlegen.
Eine links-grüne Minderheit wollte dem Bundesrat nicht vier, sondern drei Jahre Zeit geben für die definitive Regelung. Balthasar Glättli (Grüne/ZH) erinnerte daran, dass die dringlichen Massnahmen eigentlich auf zwei Jahre befristet beschlossen worden sind. «Wir geben dem Bundesrat damit das Recht, vom geltenden Recht abzuweichen. Das ist eine sehr weit gehende Ermächtigung.»
Die SP hatte grundsätzlich Mühe, Massnahmen zu verlängern, welche sie abgelehnt hatte. Sie respektiere aber den klaren Volksentscheid von 2013, sagte Silvia Schenker (BS). Ob die Massnahmen nun um drei oder vier Jahre verlängert würden, sei aber «Geschmackssache».
Die Mehrheit war der Meinung, dass drei Jahre nicht genügen würden. Gerhard Pfister (CVP/ZG) warnte vor einer Lücke bis zum Inkrafttreten der Asylgesetz-Revision. Es gehe nicht an, den Volksentscheid durch die Hintertür zu umgehen. Mit 106 zu 61 Stimmen entschied der Rat, dem Bundesrat für die Revision vier Jahre Zeit zu geben.
Pirmin Schwander (SVP/SZ) hatte beantragt, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen und diesen zu beauftragen, die dringlichen Massnahmen umgehend ins ordentliche Recht zu überführen. Kommissionssprecher Kurt Fluri (FDP/SO) wandte dagegen ein, dass die zweijährige Testphase für neue Asylverfahren nicht vollständig ausgeschöpft werden könnte. Der Rat lehnte die Rückweisung mit 120 zu 46 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.
Umstrittenes Massnahmenpaket
Die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes sahen Bundesrat und Parlament als ersten Schritt auf dem Weg zu schnelleren Asylverfahren. Im Abstimmungskampf standen jedoch Verschärfungen im Vordergrund, welche die Schweiz als Asylland weniger attraktiv machen sollten. Besonders umstritten war die Abschaffung des Botschaftsasyls und die neuen Bestimmungen zu Dienstverweigerern oder Deserteuren.
Für den Bund steht im Vordergrund, dass er seit der Gesetzesänderung Bundesbauten vorübergehend ohne Bewilligung des Kantons oder der Gemeinde als Asylunterkünfte nutzen kann. Weiter kann er die Kantone mit Sicherheitspauschalen und Beiträgen für Beschäftigungsprogramme unterstützen. Asylsuchende, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder den Betrieb eines Asylzentrums erheblich stören, können in besonderen Zentren untergebracht werden.
Schliesslich erhielt Justizministerin Simonetta Sommaruga mit den dringlichen Gesetzesänderungen die Möglichkeit, mit Blick auf die nächste Revision neue Asylverfahren zu testen. Seit Jahresbeginn prüft das Bundesamt für Migration (BFM) befristet auf zwei Jahre im Testbetrieb Zürich neue Abläufe. Laut Sommaruga ist der Testbetrieb gut angelaufen.
Gegen das Paket von Massnahmen das Referendum ergriffen hatten die jungen Grünen zusammen mit anderen linken Organisationen. Das Stimmvolk hiess die Änderungen jedoch am 9. Juni 2013 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 78 Prozent gut.