Der Nationalrat will mehr über Glyphosatrückstände in Lebensmitteln und Futter erfahren. Er hat den Bundesrat mit 106 zu 72 Stimmen damit beauftragt, einen Bericht darüber zu verfassen.
Glyphosat ist als Wirkstoff in einer ganzen Reihe von Unkrautvertilgungsmitteln enthalten. In der Schweiz ist es das weit verbreitetste Herbizid. Es steht im Verdacht, krebserregend zu sein. Besonders betroffen sind Bauern, die dieses Produkt verwenden.
Aber Rückstände können auch im Wasser oder in Lebensmitteln vorkommen. So wurden bei verschiedenen in der Schweiz durchgeführten Studien in rund 40 Prozent der Urinproben Glyphosatrückstände gefunden, wie die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) festhält.
Umfassende Untersuchungen
Sie will deshalb, dass Lebensmittel und importiertes Mehl auf Rückstände des Pflanzenschutzmittels Glyphosat untersucht werden. Auch andere Produkte aus Rohstoffen, für welche die Verwendung von Glyphosat in der Wachstumsphase der Pflanze bewilligt ist, sollen unter die Lupe genommen werden.
Um die Folgen auf die Menschen festzustellen, sollen repräsentative Urinproben der Land- wie auch der Stadtbevölkerung während und nach der Pflanzenbehandlung mit Glyphosatprodukten untersucht werden. Gemäss WBK gibt es eine grosse Informationslücke in Bezug auf die Auswirkungen des Unkrautvertilgungsmittels auf Mensch und Tier.
Auch Tiere sind via Futtermittel von Glyphosat betroffen. Daher fordert die WBK auch die Untersuchung der Glyphosatrückstände im Futter, im Urin und im Gewebe von Nutztieren, welche solches Futter gefressen haben.
Weiter will die Kommission einen Überblick über den privaten und gewerblichen Absatz und Einsatz von Glyphosat in der Schweiz sowie Informationen über Alternativen zum Unkrautvernichter.
Kein Verbot
Kommissionssprecherin Isabelle Chevalley (GLP/VD) stellte klar, dass es nicht um ein Verbot von Glyphosat gehe, sondern um die Schaffung von Grundlagen für einen fundierten Entscheid.
Der Bundesrat beantragte Annahme des Postulats. Obwohl die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit Ende 2015 zum Schluss kam, dass eine krebserregende Gefahr von Glyphosat für den Menschen unwahrscheinlich ist, erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, eine Studie durchzuführen.
«Wir müssen am Thema dranbleiben. Wir haben die nötige Sicherheit nicht», sagte Bundesrat Johann Schneider-Ammann. Der Bundesrat wolle Klarheit schaffen, brauche dafür aber zusätzliche Abklärungen. Diese sollen etwa aufzeigen, auf welchen Wegen Rückstände von Glyphosat in Lebensmittel gelangen können und wie häufig solche in der täglichen Nahrung vorkommen.
Vergeblich warnte Nadja Pieren (SVP/BE), Präsidentin des Gemüseproduzentenverbandes BE FR SO, vor Mehrkosten und Mehraufwand für die Verwaltung. Es gebe bereits genügend Studien zum Thema. Zudem sei der Gebrauch von Herbiziden in der Schweiz streng geregelt. Doch das Postulat wurde – auch mit zahlreichen Stimmen aus der SVP, FDP und CVP – an den Bundesrat überwiesen.
Diskussion in der EU
Die EU ringt schon seit längerem um die Zukunft des Unkrautvernichtungsmittels. Denn die geltende Zulassung des weit verbreiteten Pestizids läuft Ende dieses Monats aus. Am vergangenen Montag konnten sich die EU-Länder erneut nicht auf eine Verlängerung der Zulassung einigen.
Bei einer Abstimmung unter Vertretern der EU-Staaten fehlte dafür die nötige Mehrheit. Damit wird eine weitere Abstimmung in einem höherrangigen Gremium nötig. Falls diese wiederum ohne Ergebnis bleibt, entscheidet die EU-Kommission. Diese hatte eigentlich eine Neuzulassung für mehrere Jahre vorgeschlagen, konnte damit aber im Kreis der EU-Staaten nicht die nötige Mehrheit erreichen.