Der Nationalrat fordert im Kampf gegen Kriminalität DNA-Tests für bestimmte Asylsuchende. Er hat am Mittwoch einer Motion von Christophe Darbellay (CVP/VS) mit 92 zu 85 Stimmen bei 12 Enthaltungen zugestimmt.
Sagt auch der Ständerat Ja, muss der Bundesrat eine Rechtsgrundlage schaffen, die den Behörden erlaubt, Asylbewerber einem DNA-Test zu unterziehen. Der Bundesrat ist gegen diese Idee. Das Erstellen und Sichern von DNA-Profilen stelle einen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen dar, schrieb er in seiner Antwort auf den Vorstoss.
Darbellay schlage vor, DNA-Profile nicht für Personen zu erstellen, die eines Verbrechens oder Vergehens beschuldigt seien, sondern präventiv und systematisch für gewisse Kategorien von Asylsuchenden. Dies widerspreche dem Verfassungsgebot der Verhältnismässigkeit, hielt der Bundesrat fest. Gegen DNA-Tests hatte sich auch die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) ausgesprochen.
Zunahme der Delikte
Darbellay hatte seinen Vorstoss damit begründet, dass die Delikte in manchen Kantonen seit dem arabischen Frühling stark zugenommen hätten. DNA-Tests seien kostengünstig und würden es erlauben, Asylbewerber im Falle von Vergehen zu identifizieren.
Der Nationalrat stimmte dem Vorstoss im Rahmen einer Sonderdebatte zu den Abkommen von Schengen und Dublin zu, welche die SVP gefordert hatte. Der Rat hatte über rund 30 Vorstösse zu befinden. Angenommen hat er unter anderem auch einen Vorstoss der FDP-Fraktion, wonach straffällige und randalierende Asylsuchende, die sich bereits in einem Kanton aufhalten, umgehend in Bundeszentren zurückgebracht werden sollen.
Knapp abgelehnt hat der Rat einen Vorstoss der SVP-Fraktion. Diese wollte vorläufig Aufgenommene vom Familiennachzug ausschliessen. Der Rat sprach sich mit 92 zu 91 Stimmen bei 7 Enthaltungen dagegen aus. Chancenlos blieb die Forderung, das Schengen-Abkommen zu kündigen. Dies lehnte der Rat mit 127 zu 55 Stimmen bei 7 Enthaltungen ab.