Der Nationalrat will, dass in der Schweiz keine Delfine und keine Wale mehr gehalten werden dürfen. Bei der Beratung des Tierschutzgesetzes hiess er am Dienstag einen entsprechenden Einzelantrag gut. Das nächste Wort dazu hat der Ständerat.
Eingereicht hatte den Antrag Isabelle Chevalley (GLP/VD). Die Haltung von Delfinen und Walen mache aus pädagogischer Sicht keinen Sinn und diene nur der Unterhaltung, sagte sie. Die Tiere würden in viel zu kleinen Becken gehalten. Die Musik, der sie ausgesetzt seien, sei für ihr feines Gehör viel zu laut.
SP und Grüne, aber auch etliche Bürgerliche unterstützten ihren Antrag. Dieser wurde mit 112 gegen 60 Stimmen angenommen, gegen den Willen der Mehrheit der vorberatenden Kommission und des Bundesrates. Sie hatten keine Verbote gewollt und auf die strengen Auflagen für die Haltung von Wildtieren in der Schweiz verwiesen.
Bundesrat gegen Verbote
Kommissionssprecherin Elisabeth Schneider (CVP/BL) wollte keine Sonderbehandlung für bestimmte Tiere im Gesetz. Man könne ja beliebig viele andere Tiere ebenfalls auf diese Liste setzen, gab sie zu bedenken. Kommissionssprecher Oskar Freysinger (SVP/VS) verwahrte sich gegen ein „Connyland“-Gesetz, wie er es nannte.
Im vergangenen Herbst starben in diesem Freizeitpark in Lipperswil TG zwei Delfine innerhalb einer Woche. Laut Untersuchungen war das Gehirn der Tiere durch ein Antibiotikum geschädigt worden. Der Bundesrat hatte nach diesen Todesfällen Haltungsverbote abgelehnt, aber angekündigt, die Regeln für die Haltung zu überprüfen.
Gemäss Bundesrat waren letztmals 1989 und 1992 Grosse Tümmler eingeführt worden. Im Connyland – nur dort werden in der Schweiz Delfine gehalten – leben zurzeit noch drei der Meeressäuger.
Schutz für Firmen und Forscher
Der Nationalrat schuf in der Vorlage noch weitere Differenzen zum Ständerat. Mit einer Zusatzklausel im Tierschutzgesetz will er beispielsweise Firmen und Forscher schützen, die an Tierversuchen beteiligt sind.
Demnach soll der Bundesrat bei der Regelung der Einzelheiten zur Informationspflicht „die überwiegenden schutzwürdigen privaten oder öffentlichen Interessen beachten“. Rückschlüsse auf Firmen, Forscher, Forschungsanlagen und Forschungsvorhaben sollen damit vermieden werden.
Im Gesetz verankern will der Nationalrat ein Verbot von internationalen Tiertransporten durch die Schweiz per Lastwagen. Heute steht das Transitverbot in der Tierschutzverordnung. Dabei hat es der Ständerat bisher stets bewenden lassen wollen.