Der Nationalrat will gegen Enkeltrick-Betrüger nicht härter vorgehen. Er hat am Donnerstag eine parlamentarische Initiative von Daniel Jositsch (SP/ZH) abgelehnt. Dieser wollte den Tatbestand des Betrugs ändern, damit beispielsweise Enkeltrick-Betrüger entsprechend bestraft werden können.
Beim Enkeltrick-Betrug und ähnlichen Fällen seien die Täter heute zu stark geschützt, kritisierte Jositsch. Sie würden nur bei arglistigem Vorgehen bestraft, das heisst, sie müssen beispielsweise mit einem Lügengebäude ihr Opfer täuschen.
Dabei werde von den Opfern erwartet, dass sie sich zur Wehr setzen könnten und Täuschungsversuche durchschauten. Oft handle es sich aber um verletzliche Personen, etwa Betagte. Diese müssten besser geschützt werden.
Jositsch schlug vor, das Erfordernis der Arglist abzuschaffen oder einzuschränken. Dies würde nicht heissen, dass die Opfer gar keine Mitverantwortung trügen, betonte er. Die Täter könnten aber zur Rechenschaft gezogen werden, auch wenn sie unter der Schwelle der Arglist handelten.
Der Nationalrat hielt nichts von der Idee. Er lehnte es mit 134 zu 45 Stimmen bei 5 Enthaltungen ab, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Die Mehrheit war der Ansicht, dass sich die bisherigen Regeln bewährt hätten. Der Vorstoss ist damit erledigt.