Für die Hotellerie soll bei der Mehrwertsteuer weiterhin ein Sondersatz gelten. Der Nationalrat hat sich am Dienstag für eine Verlängerung bis Ende 2017 ausgesprochen.
Der Nationalrat stimmte der Vorlage mit 145 zu 36 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Sagt auch der Ständerat Ja, gilt für die Hotellerie weiterhin ein Mehrwertsteuersatz von 3,8 Prozent. Der Normalsatz beträgt 8 Prozent, der reduzierte Satz für lebensnotwendige Güter 2,5 Prozent.
Der Sondersatz für die Hotellerie war 1996 wegen der schwierigen Wirtschaftslage befristet eingeführt worden. Seither wurde die Regelung viermal verlängert, zuletzt bis Ende 2013. Eine weitere Verlängerung soll gewährleisten dass die Hotellerie bis zur geplanten Revision des Mehrwertsteuergesetzes dem reduzierten Steuersatz unterliegt.
Die Befürworter argumentierten mit der schwierigen Situation der Hotellerie angesichts des starken Frankens. Der Tourismus könne seine Tätigkeit nicht einfach ins Ausland verlagern. Er müsse konkurrenzfähig bleiben. «Es wäre ein Eigentor der gröberen Sorte, wenn wir den Tourismus abstrafen würden», sagte Adrian Amstutz (SVP/BE).
Unterstützung nach dem Giesskannenprinzip
Gegen die Verlängerung sprach sich die SP aus. «Aus dem Provisorium ist längst ein Providurium geworden», kritisierte Prisca Birrer-Heimo (SP/LU). Zwar erlebe die Hotellerie tatsächlich eine schwierige Zeit. Dies gelte aber auch für andere Branchen. Es gehe nicht an, eine Branche dauerhaft zu bevorzugen.
Die SP kritisiert insbesondere das Giesskannenprinzip: Vom tieferen Steuersatz profitierten alle, auch der erfolgreiche Kongresstourismus, gab Birrer-Heimo zu bedenken. Es gebe effizientere Mittel für die Unterstützung des Tourismus und der Bergregionen.
Umstrittene Gesetzesrevision
Sowohl Gegner als auch Befürworter wiesen darauf hin, dass die geplante Revision des Mehrwertsteuergesetzes noch einige Zeit in Anspruch nehmen dürfte. Das Parlament hatte die ursprünglichen Pläne des Bundesrates für einen Einheitssteuersatz abgelehnt und den Bundesrat beauftragt, ein Zwei-Satz-Modell vorzulegen, das die meisten heute geltenden Ausnahmen beibehält.
Nach dem Willen des Parlaments sollen im Zwei-Satz-Modell künftig die Hotellerie und das Gastgewerbe vom tieferen Steuersatz profitieren. Eine Erhöhung der Steuer sei ausserdem zu vermeiden, verlangten National- und Ständerat. Aus Sicht des Bundesrates ist es aber unumgänglich, die Steuerausfälle zu kompensieren, die mit der Neuerung verbunden wären.