Für Steuererleichterungen auf Agrotreibstoffe sollen künftig strengere Kriterien gelten. Diese sollen gewährleisten, dass der Anbau der Rohstoffe für diese Treib- und Brennstoffe nicht den Anbau von Nahrungsmitteln verdrängt und nach nachhaltigen Prinzipien erfolgt.
Der Nationalrat hat am Dienstag einen entsprechenden Vorschlag seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) mit 111 gegen 71 Stimmen gutgeheissen. Die Gegenstimmen kamen vorwiegend von der SVP und der FDP. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.
Die SVP nannte die Vorlage unnötig und hatte gar nicht darauf eintreten wollen. Ihr Sprecher Guy Parmelin (VD) kritisierte, die Vorlage führe zu einem Leerlauf, denn im Vergleich zum erwartbaren Resultat sei der administrative und personelle Aufwand zu gross.
Agrotreibstoffe spielten in der Schweiz zudem eine marginale Rolle, sagte Parmelin. Bioethanol habe 2012 lediglich 1,2 Promille des in der Schweiz verkauften Benzins ausgemacht. Beim Biodiesel waren es 4,1 Promille des verkauften Diesels.
Ziel der Vorlage ist es, negative Auswirkungen der Produktion von Treib- und Brennstoffen aus pflanzlichen Rohstoffen – zum Beispiel Zuckerrohr, Zuckerrüben, Mais, Raps oder Soja – möglichst zu vermeiden. Wer von Steuererleichterungen für Agrotreibstoffe profitieren will, muss deshalb Anforderungen erfüllen.
Nicht auf Kosten der Nahrungsmittelproduktion
Pflanzen zur Treibstoffgewinnung dürfen weder auf gerodeten Waldflächen, in trockengelegten Feuchtgebieten noch in Schutzgebieten angepflanzt werden. Den Lebensmittelanbau dürfen sie nicht verdrängen. In manchen Ländern komme es vor, dass Einheimische wegen des Anbaus von Biomasse von ihrem Land vertrieben, getötet und ihrer Lebensgrundlagen beraubt würden, hält die UREK dazu fest.
Mit 136 zu 51 Stimmen gab der Nationalrat dem Bundesrat die Kompetenz, internationale Standards zur Ernährungssicherheit als Anforderung für Steuererleichterungen zu berücksichtigen. Die SVP stellte sich gegen diesen Blankoscheck für den Bundesrat, wie Parmelin sagte. Denn diese Standards gebe es noch gar nicht.
Auf Antrag einer Minderheit von SP, CVP/EVP, Grünen und GLP ergänzte der Nationalrat die Vorlage mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass der Anbau von Pflanzen für die Erzeugung von Treib- und Brennstoffen die Produktion für Anbau von Rohstoffen für die Lebensmittel nicht verdrängen dürfe.
Bastien Girod (Grüne/ZH) führte dazu an, dass ein aus in Sierra Leone angebautem Zuckerrohr hergestellter Treibstoff die Vorgaben für Steuererleichterungen erfülle. Denn der Treibstoff stehe bezüglich Umwelt- und Klimabelastung besser da als fossiles Benzin.
Urwaldflächen würden zudem nicht umgenutzt, da die Rüben im Landwirtschaftsgebiet angebaut würden, auf einer Fläche so gross wie der Genfersee. Insgesamt steige dadurch eben doch der Druck, für die Nahrungsmittelproduktion Wald zu schlagen, betonte Girod. Deshalb brauche es die zusätzliche Bestimmung.
Warnung vor «moralischen Vorstellungen»
Umweltministerin Doris Leuthard sprach sich dagegen aus. Die Formulierung der UREK orientiere sich an Empfehlungen der UNO. Sie warnte vor «moralischen Vorstellungen» und «gut gemeinten Absichten», während die Situation für die betroffenen Bauern vor Ort möglicherweise anders aussehe.
Mit einer Änderung im Umweltschutzgesetz erhält der Bundesrat die Möglichkeit, das Inverkehrbringen von nicht steuerbegünstigten – da den Kriterien nicht genügenden – Agrotreibstoffen zu bremsen. Dies für den Fall, dass nicht steuerbefreite Stoffe auf Grund neuer Marktbedingungen in grosser Menge in die Schweiz importiert werden.
Die SVP hätte auf diese Anpassung im Umweltgesetz ganz verzichten wollen, drang damit aber nicht durch. Die Mehrheit war der Auffassung, dass dieser Passus nötig sei, um zu verhindern, dass den Nachhaltigkeitsanforderungen nicht genügende biogene Treibstoffe in der Schweiz vertrieben werden.
Nicht gelten sollen die neuen Bestimmungen für Treibstoffe aus Lebensmittelabfällen sowie aus Abfällen von Land- und Waldwirtschaft, biogenes Altöl und Treibstoffe aus Biogas. Sie will der Nationalrat weiterhin ohne Beschränkung zulassen.