Die Immunitätskommission des Nationalrats hat sich nochmals mit dem Fall Blocher beschäftigt. Sie ist einverstanden mit dem Differenzbereinigungsverfahren und damit, dass die Ständeratskommission in der Immunitätsfrage das letzte Wort hat.
Kommissions-Präsident Heinz Brand bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur sda die Sitzung vom Donnerstag, die der „Blick“ publik gemacht hatte. Die Kommission habe auf Gesuch von Vizepräsident Christian Lüscher nochmals über das Differenzbereinigungsverfahren diskutiert.
Sie sei zum Schluss gekommen, dass dieses rechtmässig abgelaufen sei. In diesem Fall sei die Kommission auch einverstanden damit, dass die ständerätliche Rechtskommission das letzte Wort hat. Damit ist die Angelegenheit laut Brand erledigt.
Beide Kommissionen – die Immunitätskommission und die Rechtskommission – hatten sich je zweimal mit der Immunität von SVP-Nationalrat Christoph Blocher befasst. Uneins waren sie in der Frage, ob Blocher für die Zeit nach seiner Vereidigung durch parlamentarische Immunität geschützt ist.
Die Nationalratskommission wollte ihm die Immunität zugestehen, die Ständeratskommission hingegen trat gar nicht erst auf das Gesuch der Zürcher Staatsanwaltschaft ein, Blochers Immunität aufzuheben. Aufgrund der Bestimmungen im Parlamentsgesetz setzte sich die Rechtskommission mit dem zweiten Nichteintretensentscheid durch.