Die Sozialkommission des Nationalrats (SGK) möchte, dass die Kantone ihre Praktiken in der Sozialhilfe harmonisieren. Sie hat mit 16 zu 4 Stimmen eine Kommissionsmotion beschlossen, die ein schlankes „Rahmengesetz für Sozialhilfe“ fordert.
SP-Nationalrätin Jacqueline Fehr (SP/ZH) bezeichnete den Entscheid als „Meilenstein der Schweizer Sozialpolitik“. Sie und ihre Kommissionskollegen aus den Reihen der Grünen, der GLP, der EVP aber auch der CVP und der FDP traten „angesichts der Bedeutung des Themas“ am Freitag persönlich vor die Medien, um den Entscheid zu erläutern.
Laut FDP-Nationalrat Ignazio Cassis (TI) geht es darum, ein System zu überprüfen, das seit hundert Jahren gewachsen ist. Seit der Einführung der Sozialhilfe seien viele Sozialversicherungen dazu gekommen.
Abgrenzungsprobleme und Schwelleneffekte
Daraus seien viele Schnittstellen entstanden, die zu Abgrenzungsschwierigkeiten führten. „Wir geben zu viel Geld aus, um zu klären, wer für was aufkommen muss“, sagte er. Das System leide unter Doppelspurigkeiten.
„Der Franken soll dort ankommen, wo er gebraucht wird“, sagte Thomas Weibel (GLP/ZH). Ausserdem bewirkten die heutigen Strukturen Schwelleneffekte, die zu falschen Anreizen führten. Menschen die mehr arbeiteten, riskierten wegen Schwelleneffekten, unter dem Strich weniger zu verdienen.
Diesen ungewollten Wirkungen will die Mehrheit der SGK mit einer Harmonisierung der kantonalen Sozialhilfepraktiken beikommen. Insbesondere die Vertreter von GLP, CVP und FDP betonten in diesem Zusammenhang aber, dass damit keine Harmonisierung der Sozialhilfeleistungen „gegen oben“ verbunden sein dürften.
Dies wolle die FDP nicht, sagte Cassis. Das Rahmengesetz dürfe nicht zu höheren Kosten führen. Auch an der Zuständigkeit der Kantone für die Sozialhilfe dürfe nicht gerüttelt werden.
Die Motionäre verwiesen auch darauf, dass das Rahmengesetz von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), der Städteinitiative und vom Arbeitgeberverband unterstützt werde.
Skeptischer Bundesrat
Laut Jacqueline Fehr dürfte die Motion in der Sommersession im Nationalrat behandelt werden. Stimmt die grosse Kammer zu und später auch der Ständerat, müsste der Bundesrat einen Vorschlag für ein Sozialhilfe-Rahmengesetz ausarbeiten.
Die Regierung stand solchen Absichten in der Vergangenheit ablehnend gegenüber. Letzten Sommer hatte sie entsprechende Vorstösse von Thomas Weibel und Ruth Humbel (CVP/AG) zur Ablehnung empfohlen.
Der Bundesrat begründete dies unter anderem damit, dass der Bund für die Sozialhilfe heute nicht zuständig sei. Werde eine Harmonisierung der Leistungen angestrebt, müsse dafür zuerst eine Verfassungsgrundlage geschaffen werden. Er fürchtet zudem Kostenfolgen für den Bund.