Delfine sollen in der Schweiz weiterhin gehalten werden dürfen. Die Tiere sollen aber künftig nicht mehr importiert werden. Für diese Version hat sich nach dem Ständerat auch die vorberatende Kommission des Nationalrates ausgesprochen.
Der Nationalrat hatte sich ursprünglich dafür ausgesprochen, die Haltung von Delfinen gänzlich zu verbieten. Damit hätte das Connyland im Kanton Thurgau seine verbliebenen Delfine nicht behalten können. Der Ständerat entschied sich dann für das Importverbot.
Er forderte die vorberatende Nationalratskommission auf, die Frage nochmals vertieft zu prüfen. Die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) hat dies getan – und sich dem Ständerat angeschlossen, wie sie am Donnerstag mitteilte.
Keine artgerechte Haltung möglich
Die Mehrheit sei weiterhin überzeugt, dass Delfinarien und Zoos dem grossen Bewegungsbedürfnis der Delfine und Wale sowie den Ansprüchen dieser Tiere an einen artgerechten Lebensraum nicht entsprechen könnten, schreibt die Kommission. Daher halte sie ein Importverbot für sinnvoll.
Die Kommission prüfte auch eine weitere Version. Demnach sollte eine Bewilligung für die Haltung von Walen und Delfinen nur dann erteilt werden, wenn ein Gutachten einer vom Bundesamt für Veterinärwesen bestimmten Fachperson nachgewiesen hätte, dass die Einrichtung eine tiergerechte Haltung ermöglichen würde. Dies lehnte die Kommission jedoch mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.
Anliegen erfüllt
Weiter empfiehlt sie dem Nationalrat, einer Petition von Ocean Care und weiteren Organisationen keine Folge zu geben. Die Organisationen verlangen ein Verbot des Handels mit Delfinen und Walen sowie des Neubaus von Delfinarien. Mit dem Importverbot sei das Anliegen weitgehend erfüllt, schreibt die Kommission. Der Nationalrat wird in der Sommersession darüber befinden.
Der Bundesrat hatte sich gegen ein Import- oder Haltungsverbot gestellt. Bundesrat Johann Schneider-Ammann warnte vor einer „Lex Connyland“. Ein Verbot laufe der Konzeption der Gesetzgebung zuwider. Im Tierschutzgesetz würden Anforderungen an die Haltung der Tiere beschrieben.
In der Schweiz hält zurzeit einzig der Freizeitpark Connyland in Lipperswil TG drei Delfine. Im vergangenen Herbst waren innerhalb einer Woche zwei Delfine gestorben. Dies rief die Politik auf den Plan. Letztmals wurden 1989 und 1992 Grosse Tümmler in die Schweiz eingeführt.