Nationalratskommission will Bundespersonalgesetz liberalisieren

Angestellte des Bundes sollen künftig nach ähnlichen Bedingungen wie in der Privatwirtschaft angestellt werden. Nach dem Ständerat stimmte auch die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrats den geplanten Liberalisierungen im Bundespersonalgesetz zu.

Gleiche Bedingungen wie in Privatwirtschaft: Bundesangestellte (Archiv) (Bild: sda)

Angestellte des Bundes sollen künftig nach ähnlichen Bedingungen wie in der Privatwirtschaft angestellt werden. Nach dem Ständerat stimmte auch die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrats den geplanten Liberalisierungen im Bundespersonalgesetz zu.

Nach dem Entwurf des Bundesrats, den der Ständerat im Frühling gutgeheissen hatte, würde der Kündigungsschutz für das Bundespersonalgesetz gelockert. Die Kommission hiess den Entwurf einstimmig gut, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Lediglich zur Sprachenvielfalt schlägt die SPK eine Ergänzung vor: In den Unternehmen und Anstalten des Bundes wie der SBB oder der Post sollen im obersten Management die Sprachgemeinschaften ausgewogen vertreten sein müssen. Der Ständerat hatte bereits gefordert, dass der Bund die Ausbildung der anderen Amtssprachen beim höheren Kader fördert.

Mit der Angleichung an das Obligationenrecht (OR) soll der Bund rascher auf veränderte Bedingungen reagieren und als Arbeitgeber flexibler werden. Das Gesetz schafft zudem eine Grundlage für Elternurlaub.

Gescheitert war in der Kommission ein Antrag, das Bundespersonalgesetz noch näher an das OR anzulehnen. Die SPK lehnte es mit 14 zu 6 Stimmen ab, Arbeitszeit, Kündigungsfristen und Ferien direkt im Gesetz zu regeln.

Ebenfalls abgelehnt wurde der Vorschlag, Abgangsentschädigungen grundsätzlich abzuschaffen und nur noch in Ausnahmefällen auszuzahlen. Die Mehrheit wollte dem Bund die Flexibilität bei Abgängen zugestehen.

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