Die Hürden für Einbürgerungen in der Schweiz sollen angehoben werden. Dies möchte die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK). Sie empfiehlt dem Rat, das Bürgerrechtsgesetz zu verschärfen.
Nach langen Diskussionen hat die Kommission das revidierte Gesetz zu Ende beraten und mit 12 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen, wie Kommissionspräsident Ueli Leuenberger (Grüne/GE) am Donnerstag vor den Medien in Bern sagte. SP und Grüne stimmten geschlossen dagegen.
Die Kommission hatte die Vorschläge des Bundesrates zuvor „im Sinne der SVP verschärft“, wie deren Vertreter Rudolf Joder (BE) feststellte. Die anderen bürgerlichen Parteien trugen die Verschärfungen mit.
Faktisch weniger Einbürgerungen
Laut Kurt Fluri (FDP/SO) besteht die Absicht der Mehrheit zwar nicht darin, die Zahl der Einbürgerungen zu reduzieren. Stimmten die Räte dem Gesetz in dieser Form zu, werde es aber wohl tatsächlich weniger Einbürgerungen geben, räumte Fluri ein. Auch mit den Vorschlägen des Bundesrates würde die Zahl der Einbürgerungen sinken. Das Hauptziel war dies jedoch nicht.
Der Bundesrat möchte mit der Revision vor allem die Voraussetzungen für Einbürgerungen präzisieren und schweizweit einheitlich gestalten. Neu soll die Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) eine zwingende Voraussetzung sein. Eine solche Bewilligung soll dafür bereits ab einem Aufenthalt von acht Jahren statt wie heute zwölf Jahren erteilt werden können. Die Mehrheit der Kommission möchte zehn Jahre festlegen.
Verschlechterung für vorläufig Aufgenommene
Auf die Zahl der Einbürgerungen würde sich aber vor allem eine Verschärfung für vorläufig Aufgenommene auswirken: Lebt jemand während Jahren als vorläufig aufgenommene Person in der Schweiz, sollen diese Jahre für den Erwerb einer Aufenthaltsbewilligung nicht mehr angerechnet werden. Laut Silvia Schenker (SP/BS) wären jährlich 5000 Personen davon betroffen.
Vorläufig aufgenommen sind jene Personen, die zwar kein Asylrecht erhalten, aber nicht in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden können – beispielsweise deshalb, weil dort ein Konflikt herrscht. Die Kommission möchte den Status der vorläufig Aufgenommenen generell neu regeln.
Jugendliche „nicht mitteleuropäisch geprägt“
Weitere Verschärfungen betreffen Jugendliche. Heute profitieren diese von gewissen Erleichterungen: Die Zeit, die eine Person zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr in der Schweiz gelebt hat, wird bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer doppelt gezählt. Der Bundesrat möchte diese Regel beibehalten. Allerdings möchte er ergänzen, dass der tatsächliche Aufenthalt mindestens sechs Jahre betragen muss.
Die Nationalratskommission dagegen will die Privilegien für die Jugendlichen streichen. Fluri begründete dies damit, dass heute viele Jugendliche in der Schweiz lebten, die „nicht mitteleuropäisch geprägt“ seien. Dies führe zu Konflikten.
Landessprache in Wort und Schrift
Verschärfen will die Kommission ferner die Kriterien für eine erfolgreiche Integration, eine weitere Voraussetzung für die Einbürgerung. Der Bundesrat will im Gesetz verankern, dass sich eine erfolgreiche Integration unter anderem an der Fähigkeit bemisst, sich in einer Landessprache zu verständigen. Nach dem Willen der Kommission müssen sich Einbürgerungswillige „in Wort und Schrift in einer Landessprache gut verständigen können“.
Weiter will die Kommission verlangen, dass Einbürgerungswillige nicht nur den Willen zur Teilnahme am Wirtschaftsleben zeigen, sondern am Wirtschaftsleben teilnehmen.
Die Linke, die unter anderem Einbürgerungen an der Urne unterbinden wollte, unterlag auf der ganzen Linie. Der Nationalrat wird sich am 13. März mit dem Bürgerrechtsgesetz befassen. Sollten die Räte erhebliche Verschärfungen beschliessen, dürften die Gegner ein Referendum ins Auge fassen.