Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK) möchte wissen, wie die Handgranaten der Ruag nach Syrien gelangt sind. Mit 15 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschied sie, die Geschäftsprüfungskommission der grossen Kammer (GPK) darauf anzusetzen.
Die GPK werde mit einem Schreiben „eingeladen“, die Verantwortlichkeiten abzuklären, teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit.
Die APK erinnert in diesem Zusammenhang an den Fall der 40 Schweizer Panzerhaubitzen, die via die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) nach Marokko gelangt waren. Der Bundesrat hatte den Verkauf an die VAE 2005 bewilligt. Das arabische Land schenkte die Haubitzen darauf Marokko.
Die GPK prüfte in der Folge das Waffengeschäft und forderte den Bundesrat auf, bei Verletzungen von Nichtwiederausfuhrerklärungen Konsequenzen zu ziehen. Überschüssiges Kriegsmaterial sei in erster Linie in der Schweiz zu verwerten. Eine Rückgabe an das Herkunftsland sollte nur ins Auge gefasst werden, wenn eine Weitergabe ausgeschlossen sei.
Die GPK solle nun abklären, weshalb im Zusammenhang mit den Handgranaten ihre Empfehlungen aus dem Jahr 2006 nicht alle eingehalten worden seien – darunter die Erklärungen zur Nichtwiederausfuhr beziehungsweise den Endverbleib von Schweizer Kriegsmaterial.
Kommissionsmotion abgelehnt
Den Antrag auf eine Kommissionsmotion zu dem Thema lehnte die APK mit Stichentscheid ihres Präsidenten ab (9 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen).
Die Motion hätte den Bundesrat beauftragen sollen, sämtliche Kriegsmaterialausfuhren der vergangenen zehn Jahre in die Staaten des Nahen Ostens zu kontrollieren und bis zum Abschluss der Kontrolle jegliche Kriegsmaterialausfuhr in diese Staaten einzustellen.
Wie die „SonntagsZeitung“ und „Le Matin Dimanche“ am vergangenen Sonntag berichteten, setzt die Freie Syrische Armee (FSA) im Kampf gegen das Regime von Präsident Baschar al-Assad Schweizer Handgranaten ein. Die Zeitungen berufen sich auf ein Foto, das ihnen von einem Reporter in Syrien zugespielt worden sei.