Die Rechtskommission des Nationalrats will, dass schwere Gewalt- oder Sexualstraftäter automatisch verwahrt werden, wenn sie rückfällig geworden sind. Sie hat einer parlamentarischen Initiative von Natalie Rickli (SVP/ZH) mit 13 zu 9 Stimmen zugestimmt.
Das teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Rickli will erreichen, dass Täter unter Umständen eine zweite, nicht aber eine dritte oder vierte Chance bekommen. Mit der Rückfälligkeit zeigten diese, dass sie auch in Zukunft weitere Straftaten begehen würden, schreibt sie in der Begründung ihrer Initiative.
Wer erneut eine schwere Straftat wie Mord, vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung oder Vergewaltigung begehe, müsse verwahrt werden, ohne dass dafür weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssten.
Mit Stichentscheid des Vizepräsidenten hat die Kommission eine weitere Motion von Rickli angenommen. Diese verlangt, dass ein Täter nur dann bedingt aus der Verwahrung entlassen werden darf, wenn «praktisch sicher» ist, dass er sich in der Freiheit bewährt. Heute genügt es, dass dies «zu erwarten» ist. Dies ermögliche es, Täter aus der Verwahrung zu entlassen, obwohl das Risiko eines Rückfalls nicht ausgeschlossen werden könne, schreibt Rickli dazu.
Zwei weitere parlamentarische Initiativen, die ebenfalls einen härteren Umgang mit verurteilten Straftätern fordern, lehnte die Kommission mit 15 zu 8 Stimmen ab.