Naturschutzverbände kritisieren Baselbieter Richtplan-Entwurf

Pro Natura, WWF und Natur- und Vogelschutzverband sind vom Entwurf des überarbeiteten Baselbieter Richtplans (KRIP) «bitter enttäuscht». Die Umsetzung entspreche nicht dem revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetz, das vom Stimmvolk deutlich angenommen worden war.

Pro Natura, WWF und Natur- und Vogelschutzverband sind vom Entwurf des überarbeiteten Baselbieter Richtplans (KRIP) «bitter enttäuscht». Die Umsetzung entspreche nicht dem revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetz, das vom Stimmvolk deutlich angenommen worden war.

Der Richtplanentwurf reduziere zu gross geratene Bauzonen nicht, wie es das Bundesgesetz vorgebe, kritisierten Vertreter von Pro Natura Baselland, WWF Region Basel und des Basellandschaftlichen Natur- und Vogelschutzverbands am Mittwoch vor den Medien in Liestal. Stattdessen festige er den Ist-Zustand und sehe darüber hinaus noch vor, weitere Gebiete als mögliche künftige Bauzonen auszuweisen.

Bei den Bedarfsberechnungen bis ins Jahr 2035 gehe die Baselbieter Regierung von einem hohen Bevölkerungswachstum aus. Dieses sei gemäss Natur- und Vogelschutzverband «massiv höher» angesetzt als in den vergangenen Jahren. Der Bund gehe derweil für den Kanton Basel-Landschaft nur von einem mittleren Wachstum aus.

Mit der Annahme eines hohen Bevölkerungswachstums wolle der Kanton Rückzonungen von Baulandreserven in den ländlichen Gemeinden vermeiden, kritisierte der WWF-Vertreter, um damit Konfrontationen aus dem Weg gehen. In vielen Gemeinden seien die Bauzonenreserven jedoch zu hoch. Das Wachstum müsse in die Zentren gelenkt werden.

Weniger Kompetenzen für Regierung

Kritik üben die Umweltschutzorganisationen im Weiteren an den Dichtezielen der Regierung. Diese seien «unsportlich», hiess es seitens Pro Natura. Mit einer höheren Verdichtung beim Bauen könne etwa im Birstal oder Leimental bis 2035 auf Neueinzonungen verzichtet werden.

Nicht einverstanden zeigen sich die drei Organisationen zudem, dass der Regierungsrat einen Zonenabtausch über Gemeindegrenzen ohne Richtplanänderung genehmigen könnte. Genauso sei es «demokratisch fragwürdig», dass Gebiete für Unternehmen ohne Mitspracherecht des Landrats erweitert und neu eingezont werden könnten.

Auf Kritik stösst bei den Verbänden ferner auch die Festlegung einer statischen Waldgrenze, mit welcher der Kanton eine Vergrösserung des Waldgebiets zu Lasten landwirtschaftlichen und ökologisch wertvollen Flächen verhindern will. Eine statische Grenze verfehle gemäss Pro Natura die angestrebten Ziele und habe in der Praxis wenig Wirkung.

Bundesrat muss Plan genehmigen

Nötig wird die Anpassung des kantonalen Richtplans wegen des revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetzes. Dieses war im März 2013 vom Schweizer Stimmvolk mit 62,9 Prozent Ja-Stimmen angenommen worden. Im Kanton Basel-Landschaft stimmten 70,3 Prozent zu.

Dieses seit Mai 2014 geltende Bundesgesetz schützt Kulturland stärker, begrenzt Bauzonen, fördert Siedlungs-Verdichtung und pocht auf Koordination von Siedlungsentwicklung und Verkehr. Damit soll der Zersiedelung und dem Landverschleiss entgegengewirkt werden.

Einzonungen dürfen Kantone zudem erst wieder genehmigen, wenn die kantonalen Richtpläne angepasst und vom Bundesrat genehmigt sind. Die Vernehmlassung des revidierten Baselbieter Richtplans dauert bis zum 15. April.

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