Nein-Komitee zu Managed Care wehrt sich gegen „Zweiklassenmedizin“

Wer seinen Arzt frei wählen will, soll dafür nicht mehr bezahlen müssen als bisher. Mit diesem Hauptargument kämpft ein Komitee aus Ärzten, Pflegepersonal, Spitälern, Gewerkschaften und der SP gegen die Revision des Krankenversicherungsgesetzes, die am 17. Juni unter dem Schlagwort Managed Care an die Urne kommt.

Ein Komitee kämpft mit dem Hauptargument freie Arztwahl gegen die Vorlage zu Managed Care (Symbolbild) (Bild: sda)

Wer seinen Arzt frei wählen will, soll dafür nicht mehr bezahlen müssen als bisher. Mit diesem Hauptargument kämpft ein Komitee aus Ärzten, Pflegepersonal, Spitälern, Gewerkschaften und der SP gegen die Revision des Krankenversicherungsgesetzes, die am 17. Juni unter dem Schlagwort Managed Care an die Urne kommt.

Aus Sicht des Komitees, das die vom Parlament letzten September beschlossene Reform mit einem Referendum bekämpft, ist es falsch, die Patientinnen und Patienten in integrierte Versorgungsnetze – so genannte Managed-Care-Modelle – zwingen zu wollen.

Dies wäre laut Jacques de Haller, Präsident des Ärztedachverbandes FMH, faktisch der Fall, da alle Versicherten künftig mehr bezahlen sollen, die sich keinem solchen medizinischen Netzwerk anschliessen wollen. Das sei „Zweiklassenmedizin“.

Aufpreis für freie Arztwahl

Gemäss den Parlamentsbeschlüssen sollen solche Versicherte künftig einen Selbstbehalt von 15 Prozent bezahlen. Ausserdem wird für diese Versicherten der Deckel für den Selbstbehalt von heute 700 auf 1000 Franken angehoben.

Nur wer sich in einem Netzwerk behandeln lässt, soll wie heute noch einen Selbstbehalt von 10 Prozent bezahlen. Der Selbstbehaltsdeckel für diese Versicherten wird auf 500 Franken gesenkt.

Mit diesem Anreiz wollen Bundesrat und Parlament die Einschränkung der freien Arztwahl ausgleichen. Denn beim Anschluss an ein solches Netzwerk können die Patienten in der Regel nur noch bei den angeschlossenen Leistungserbringern – etwa Hausärzte, Spezialärzte und Physiotherapeuten – in Behandlung gehen.

Da diese Leistungserbringer für die Behandlung finanzielle Mitverantwortung übernehmen und diese im Rahmen eines Gesamtbudgets organisieren sollen, erhoffen sich Bundesrat und Parlament davon eine dämpfende Wirkung auf die Gesundheitskosten und damit die Krankenkassenprämien.

„Ethischer Stress“ wegen Rationierung

Für die Referendumsführer kommt dies einer Rationierung der medizinischen Versorgung gleich, obwohl die Netze alle Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung anbieten müssen.

Die Budgetmitverantwortung führe zu einer unangemessenen Einschränkung bei Diagnose und Therapie, sagte Augenarzt Michel Matter, der eines der Referendumskomitees präsidiert. Und nach Ansicht des Hausarztes René Haldemann, der ein zweites Referendumskomitee präsidiert, wird durch das „Korsett des Budgetzwangs“ die Beziehung zwischen Arzt und Patient beschädigt.

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