Der Nahrungsmittelmulti Nestlé muss in Deutschland weiter mit Billig-Konkurrenz für seine Nespresso-Kapseln leben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies am Donnerstag Klagen des Konzerns gegen Nachahmerprodukte ab.
Die Klage zielte darauf ab, dass in Deutschland vertriebene Konkurrenz-Kapseln des Nestlé-Getränks mit riesigen Warnhinweisen versehen werden müssen. „Nicht für Nespresso-Maschinen geeignet“, hätten die Konsumenten sonst auf den Verpackungen lesen müssen.
Die Kapseln seien aber nur ein „passives Element“ der Nespresso-Kaffeemaschinen, die Klagen würden abgewiesen, sagte Richter Thomas Kühnen. Nestlé ist Inhaber eines für Nespresso-Kaffeemaschinen genutzten Patents – und Teil der Erfindung seien auch die Kapseln, argumentierten die Anwälte des Konzerns.
Damit wurde der erstinstanzliche Entscheid gestützt. Schon das Landgericht Düsseldorf hatte entschieden, dass keine Patentverletzung gegeben sei