Nestlé kann sich bei Nespresso nicht gegen Konkurrenz abkapseln

Der Nahrungsmittelmulti Nestlé muss in Deutschland weiter mit Billig-Konkurrenz für seine Nespresso-Kapseln leben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies am Donnerstag Klagen des Konzerns gegen Nachahmerprodukte ab.

Die Nestlé-Klagen gegen das Nespresso-Nachahmerprodukt wurden abgewiesen (Archiv) (Bild: sda)

Der Nahrungsmittelmulti Nestlé muss in Deutschland weiter mit Billig-Konkurrenz für seine Nespresso-Kapseln leben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies am Donnerstag Klagen des Konzerns gegen Nachahmerprodukte ab.

Die Klage zielte darauf ab, dass in Deutschland vertriebene Konkurrenz-Kapseln des Nestlé-Getränks mit riesigen Warnhinweisen versehen werden müssen. „Nicht für Nespresso-Maschinen geeignet“, hätten die Konsumenten sonst auf den Verpackungen lesen müssen.

Die Kapseln seien aber nur ein „passives Element“ der Nespresso-Kaffeemaschinen, die Klagen würden abgewiesen, sagte Richter Thomas Kühnen. Nestlé ist Inhaber eines für Nespresso-Kaffeemaschinen genutzten Patents – und Teil der Erfindung seien auch die Kapseln, argumentierten die Anwälte des Konzerns.

Damit wurde der erstinstanzliche Entscheid gestützt. Schon das Landgericht Düsseldorf hatte entschieden, dass keine Patentverletzung gegeben sei

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