Im Kanton Aargau sollen Asylbewerber künftig in Grossunterkünften mit 100 bis 150 Plätzen untergebracht werden. Der Aargauer Grosse Rat stimmte dieser Neuausrichtung in der kantonalen Asylpolitik am Dienstag grundsätzlich zu. Die Debatte blieb allerdings in der Detailberatung hängen.
Beim Eintreten herrschte im Kantonsparlament noch seltene Einigkeit. Allerdings wurde gleichzeitig bei den Voten der Fraktionssprecher auch klar, dass der Teufel im Detail steckt. Erwartungsgemäss ging das politische Seilziehen bei der Detailberatung dann so richtig los.
Trotz überwiesener Motion gegen geschlossene Zentren
Nägel mit Köpfen wurden nur wenige gemacht. Auf Antrag der FDP und gegen den Willen der Regierung wurde mit 86 zu 35 Stimmen beschlossen, dass beim Betrieb von kantonalen Unterkünften neben zeitlichen auch örtliche Beschränkungen ausgesprochen werden können.
Abgelehnt wurde mit 69 zu 53 Stimmen hingegen ein Antrag der SVP, welche die Möglichkeit von geschlossenen Zentren ins Gesetz festschreiben wollte. Die SVP pochte dabei auf eine vom Grossen Rat 2012 grossmehrheitlich überwiesene Motion.
Entscheid über viele strittige Punkte hinausgeschoben
Den Entscheid über mehr als ein halbes Dutzend strittige Punkte verschob das Kantonsparlament in Form von Prüfungsanträgen auf die nächste Runde. So herrschte im Ratssaal grosse Unklarheit darüber, wer künftig für Personen ohne freie Wohnsitzwahl zuständig ist.
Geprüft wird zudem, wie ein Anreizssystem für Gemeinden, die Asylbewerber aufnehmen, ausgestaltet werden könnte. Ebenso soll in der Gesetzesrevision präziser aufgezeigt werden, wie die Solidarität unter Gemeinden gewahrt werden kann, damit sich finanzsstarke Gemeinden nicht von der Aufnahme von Asylbewerbern freikaufen können.
Ein weiterer Streitpunkt, der zuerst genauer geregelt werden soll, war die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Kanton und Gemeinden. Untersucht wird im Hinblick auf die zweite Lesung auch, ob bei der Zuteilung von Asylbewerbern auf Gemeinden andere Faktoren als nur die Einwohnerzahl zur Anwendung kommen sollen.
Grundsätzliche Aufnahmepflicht für Gemeinden
Der Schritt hin von vielen kleinen dezentralen zu einigen zentralen Grossunterkünften für Asylbewerber soll mit einer Revision des kantonalen Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes umgesetzt werden. Mit dieser Neuausrichtung erhofft sich die Regierung eine Beruhigung an den politischen Fronten.
Gemeinden sollen sich künftig nicht mehr mit einer Ersatzabgabe aus der Unterbringungspflicht freikaufen können. Der Kanton will neu eine grundsätzliche Aufnahmepflicht durchsetzen. Gemeinden, die sich weigern, sollen finanziell sanktioniert werden. Diese Beträge sind um einiges höher als die bisherige Ersatzabgabe.