Neubauten sollen künftig einen Teil ihres Strombedarfes decken

Die Kantone machen Ernst mit der Energiewende und haben ihre Mustervorschriften im Energiebereich verschärft. Bei Altbauten müssen künftig zehn Prozent der verbrauchten Energie durch erneuerbare Energien kompensiert werden. Widerstand kommt vom Hauseigentümerverband.

Häuser in der Energiespar-Wohnzone von Flerden GR (Archiv) (Bild: sda)

Die Kantone machen Ernst mit der Energiewende und haben ihre Mustervorschriften im Energiebereich verschärft. Bei Altbauten müssen künftig zehn Prozent der verbrauchten Energie durch erneuerbare Energien kompensiert werden. Widerstand kommt vom Hauseigentümerverband.

Die Kantone wollten im Gebäudebereich mit der Energiewende vorwärts machen, heisst es in der Mitteilung der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK) vom Mittwoch. Auf die neuen Vorschriften haben sich die Regierungsräte an ihrer Plenarversammlung am vergangenen Freitag geeinigt.

Bei Neubauten wird das Konzept «Nahezu-Null-Energiegebäude» eingeführt. Konkret soll dem Gebäude von aussen möglichst wenig Energie zugeführt und erforderliche Energie soweit als möglich im und am Gebäude produziert werden. Jeder Neubau muss künftig auch einen Anteil seines Strombedarfes selber decken.

Bei Altbauten wollen die Kantone deren CO2-Emissionen schrittweise senken. In Zukunft sollen zehn Prozent der verbrauchten Energie von solchen Häusern durch den Einsatz erneuerbarer Energien oder Effizienzmassnahmen kompensiert werden.

Der modulare Aufbau belasse den Kantonen aber Spielräume, um besonderen Gegebenheiten Rechnung tragen zu können, unterstreicht die EnDK in ihrer Mitteilung. Bei den Mustervorschriften handelt es sich um konkrete Empfehlungen an die Kantone. Für die Umsetzung in das kantonale Bau- und Energierecht rechnet die EnDK mit einer Dauer von drei bis fünf Jahren.

Kostspielige Vorschriften

Wenig Gefallen an den neuen Mustervorschriften findet der Hauseigentümerverband (HEV). Aus seiner Sicht nehme die Schweiz im Bereich der Neubauvorschriften bereits heute eine Spitzenposition in Europa ein, heisst es in einer Mitteilung.

Als noch weitreichender taxiert der HEV die Vorschriften im Bereich der Altbauten. Die Verpflichtung zum Einsatz von erneuerbarer Energien führe zu erheblichen Kosten.

Der Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) kritisiert in einer Stellungnahme, dass die Kantone mit den beschlossenen Massnahmen «innovative Energienutzungen mit Erdgas und Biogas behindern statt erleichtern.» Allerdings hätten die kantonalen Verwaltungen und Parlamente noch die Chance, die «bedeutenden Konstruktionsfehler» zu beheben.

Kritik kommt aber auch vom WWF. Die Mustervorschriften seien zwar ein Schritt in die richtige Richtung und «doch nur der kleinste gemeinsame Nenner», schreibt die Umweltorganisation. Für eine «zügige» Energiewende reiche das nicht.

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