Die Neue Bodeninitiative ist am Mittwoch in Basel mit 3030 beglaubigten Unterschriften eingereicht worden. Ende 2013 hatte der Grosse Rat die Vorgängerin samt Gegenvorschlag hauchdünn abgelehnt. Auch das neue Volksbegehren soll Bodenspekulation bekämpfen.
Wie beim ersten Anlauf bleibt der Kernpunkt ein prinzipielles Verkaufsverbot mit Landabtretungen nur im Baurecht. Neu drin ist jedoch der Kern des regierungsrätlichen Gegenvorschlags, wonach Landverkauf erlaubt sein soll, sofern netto das einschlägige Portefeuille über fünf Jahre gesehen «ausgeglichen oder positiv» ist.
Ziele des neuen Volksbegehrens sind dauerhaft höhere Erträge als mit der bisherigen Land-Verkaufspolitik sowie familienfreundliches, umweltschonendes und bezahlbares Wohnen. Gefördert werden sollen gleichzeitig auch soziale, kulturelle und gewerbliche Aktivitäten.
Hinter dem Volksbegehren stehen die Stiftungen Habitat und Edith Mayron, der Dachverband der Wohngenossenschaften in der Nordwestschweiz sowie weitere Organisationen wie Hausverein und Mieterverband und Parteien von der SP bis zur EVP.
Die erste Bodeninitiative war im Parlament mit 47 gegen 46 Stimmen zur Ablehnung empfohlen worden; mit demselben Verhältnis war der Gegenvorschlag versenkt worden. Darauf zogen die Initianten ihr Begehren zurück und überarbeiteten es. Die Regierung hatte den Gegenvorschlag gebracht, weil sie die Initiative nicht als chancenlos betrachtete.