Neue Behörden für Kindes- und Erwachsenenschutz im Kanton Solothurn

Der Kanton Solothurn schafft neue Fachbehörden, die ab 2013 die bisherigen Vormundschaftsbehörden ablösen. Auslöser der Änderung ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR), das am 1. Januar in Kraft tritt.

Der Kanton Solothurn schafft neue Fachbehörden, die ab 2013 die bisherigen Vormundschaftsbehörden ablösen. Auslöser der Änderung ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR), das am 1. Januar in Kraft tritt.

Die Fachbehörden treffen sämtliche Entscheidungen, die den zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutz betreffen, wie die Solothurner Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte. Dabei geht es unter anderem um Entscheidungen über den Entzug der elterlichen Obhut.

Weiter entscheiden die Fachbehörden über die elterliche Sorge, Besuchsrechtsregelungen für Kinder von unverheirateten oder geschiedenen Eltern, fürsorgerische Unterbringungen sowie die neuen Massnahmen im Erwachsenenschutz.

Den Fachbehörden gehören mindestens drei Mitglieder aus den Disziplinen Recht, Sozialarbeit sowie Psychologie oder Pädagogik an. Die Fachbehörden werden in Solothurn, Olten, Breitenbach und Balsthal angesiedelt.

Die Behörden arbeiten eng mit den regionalen Sozialdiensten der Gemeinden zusammen. Diese sind weiterhin für die Erstellung von Sozialberichten und die Führung von Mandaten des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig.

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