Die neue Auflage der Basler Bodeninitiative kommt direkt und ohne Gegenvorschlag vors Volk. Dies beschloss der Grosse Rat am Mittwoch auf Regierungsantrag. Das Volksbegehren will den Kanton auf einen sorgfältigen Umgang mit Boden und Immobilien verpflichten.
Die «Neue Bodeninitiative (Boden behalten und Basel gestalten» war im April mit 3056 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Wie die Regierung taxierte nun auch das Parlament das Volksbegehren als rechtlich zulässig, dies einstimmig. Es bereinigte eine kleine Textpassage oppositionslos.
Mit dem zeitsparenden Vorgehen ist der Grosse Rat einverstanden. Die divergierenden inhaltlichen Positionen blieben derweil unverändert: Die Ratslinke ist dafür, die Rechte dagegen.
Die erste Version der Bodeninitiative hatte der Grosse Rat Ende 2013 mitsamt dem Gegenvorschlag hauchdünn abgelehnt. Die Initianten zogen ihr Begehren in der Folge zurück und überarbeiteten es. Die ausformulierte zweite Initiative entspricht dem regierungsrätlichen Gegenvorschlag zum ersten Volksbegehren.