Ob in den Baselbieter Gemeinden Blauen, Zwingen und Aesch dereinst neue Deponien entstehen könnten, entscheidet das Stimmvolk. Ein Referendum gegen den Landratsbeschluss ist zustande gekommen.
Oberhalb von Zwingen soll eine grosse Aushubdeponie entstehen. Darunter liegen jedoch zwei der grössten Wasserquellen des Laufentals. Die Bevölkerung wehrt sich vehement gegen solche Pläne und hat ein Referendum eingereicht. Dieses ist gemäss dem Amtsblatt vom Donnerstag mit 3483 gültigen Unterschriften zustande gekommen (nötig wären mindestens 1500 gültige Unterschriften gewesen). Somit entscheidet das Baselbieter Stimmvolk über das Vorhaben.
Die Gegner stören sich nicht nur daran, dass für die Realisation in Zwingen zwei Quellen stillgelegt werden müssten. Die Gemeinden Blauen und Zwingen befürchten auch Mehrverkehr.
Der Landrat hatte im April die Standorte «Stutz» in Blauen und «Sunnerai» in Zwingen sowie auf Antrag der FDP zusätzlich den Standort «Hollenmatt» in den Kantonalen Richtplan (KRIP) aufgenommen. Die meisten Fraktionen äusserten Bedenken. Es sei jedoch wichtig, dass schnell neue Standorte festgelegt werden.
Quellen nur provisorisch bewilligt
Die Deponiestandorte wurden mit der Festlegung im KRIP nur grob umrissen. Bei der späteren Projektierung bleibe noch Spielraum, um Anliegen von Betroffenen möglichst optimal zu berücksichtigen, hiess es damals im Parlament seitens der Regierung. Das Problem des fehlenden Trinkwassers durch die Aufgabe der Quellen Bernhardsmätteli und Pfandel für die Realisierung des Standorts «Stutz» ist gemäss Regierung aus technischer Sicht zudem lösbar. Bereits heute würden die Quellen ausserdem nur mit einer provisorisch erteilten Bewilligung betrieben.
Um den heutigen Engpass zu entschärfen, hatten Baselland, Basel-Stadt und Solothurn 2010 zusammen mit den Verbänden der Bauunternehmer die Suche nach neuen Deponiestandorten im Gebiet Basel-Laufen-Thierstein-Dorneck gestartet. Der Ablagerungsbedarf in dieser Region beträgt laut Regierung etwa drei bis fünf Millionen Kubikmetern über einen Zeitraum von zehn bis fünfzehn Jahren.
Alle Deponienstandorte würden gemäss Landratsvorlage bei einer Realisierung dereinst als Aushubdeponien gelten – als «Inertstoffdeponien mit eingeschränktem Annahmespektrum für unverschmutztes Aushubmaterial».