Baselbieter Landräte, die während einer Legislatur aus ihrer Fraktion ausscheiden, sollen künftig auch ihre Kommissionssitze abgeben müssen: Das hat der Landrat am Donnerstag beschlossen. Fraglich ist indes, ob der aktuelle Streit um die Mandate von drei Landräten vom Tisch ist.
Der Landrat beschloss die Ergänzung seiner Geschäftsordnung mit 73 gegen eine Stimme und bei zwei Enthaltungen. Demnach wählt das Parlament die Mitglieder seiner ständigen Kommissionen künftig zu Beginn einer Amtsperiode „für die Dauer von vier Jahren oder bis zu deren Ausscheiden aus der Fraktion“.
Das Büro des Landrats hatte die Ergänzung in der Folge eines Streits um die Kommissionsmandate von drei Ratsmitgliedern beantragt. Diese waren seit Dezember 2011 aus ihren Fraktionen ausgetreten oder ausgeschlossen worden, hatten ihre Mandate aber nicht zurückgegeben.
Den Termin für das Inkrafttreten der Neuregelung legte der Landrat gemäss Büroantrag auf 1. Juli fest. Eine Rückwirkung, die auch die drei Ratsmitglieder betroffen hätte, wollte das Büro aber nicht. Wie aus der Vorlage hervorgeht und Ratspräsident Jürg Degen nochmals sagte, sollte dies der Gefahr eines Rechtsstreits vorbeugen.
Nicht alle verstehen es gleich
Anders interpretieren die Neuregelung aber offenbar FDP und SVP, wie nach der Debatte zu erfahren war: Sie hatten sich im Rat nicht mehr zum – nicht in ihrem Interesse liegenden – Rückwirkungsverzicht geäussert. Anders als das Büro dies verstand, gehen sie davon aus, dass mit der Neuregelung die drei betreffenden Landräte am 1. Juli ihre Mandate zurückgeben müssen.
Bestärkt werden sie dadurch, dass der Rat am Donnerstag einen Änderungsantrag der Grünen verworfen hatte: Die Grünen wollten die Neuerung erst auf den 1. Juli 2015 in Kraft setzen, was der Rat jedoch mit 52 zu 21 Stimmen explizit verwarf.
In Bezug auf die Rückwirkung hatten indes die drei Landräte Urs Peter Moos, Patrick Schäfli und Peter Müller schon in früheren Debatten erklärt, nötigenfalls an die Gerichte zu gelangen.