Die Warnhinweise für chemische Produkte werden international vereinheitlicht. Das bedeutet, dass die erst vor sieben Jahren in der Schweiz eingeführten Symbole wieder verschwinden und durch neue Piktogramme ersetzt werden. Die Umstellung erfolgt schrittweise bis 2015.
Heute weisen orange Quadrate auf die Gefahren hin, neu werden es rot umrandete Rhomben sein. Der entsprechende Verordnungsentwurf war bis Ende März in der Anhörung.
Die Schweizer Konsumentenschutzorganisationen begrüssen die Vereinheitlichung. Sie fordern aber eine bessere Information der Bevölkerung. Eine 2010 vom Bundesamt für Gesundheit veröffentlichte Studie hatte ergeben, dass die Konsumenten die Symbole auf gefährlichen Chemikalien kaum oder gar nicht beachten. Deswegen kommt es in Schweizer Haushalten jährlich zu etwa 50’000 Unfällen.
Damit sich die Verbraucher besser orientieren können, verlangt die Allianz der Schweizerischen Konsumentenschutz-Organisationen die Durchführung einer längerfristigen Informationskampagne. Für die Kampagne seien genügend finanzielle Mittel bereit zu stellen.
Information nur auf Anfrage
Gemäss dem Europäischen Chemikalienrecht REACH müssen die Konsumenten informiert werden, wenn ein Produkt sehr bedenkliche Chemikalien enthält. Die vorliegende Verordnung sieht dies zwar ebenfalls vor.
Die Allianz kritisiert aber, dass der Konsument diese Informationen nur auf Anfrage erhält. Sie möchte, dass diese Hinweise auf der Verpackung stehen, „denn nicht immer ist man sich bewusst, dass ein Produkt überhaupt bedenkliche Chemikalien enthalten könnte“.
Es gehe ferner darum, die Konsumenten vor Täuschung zu schützen, heisst es in der Stellungnahme der Allianz weiter. Im Visier hat sie dabei zum Beispiel das sogenannte Greenwashing, also die „offensive Hervorhebung von vermeintlich positiven Aspekten des Produkts auf die Umwelt“.
Die Konsumentenschützer verlangen, dass bei Reinigungs- und Waschmitteln solche Auslobungen überwacht werden, damit die Konsumenten nicht getäuscht werden.
Separates Gesetz für Nanomaterialien
Begrüsst wird, dass auch Nanomaterialien in die Verordnung aufgenommen wurden. Die Allianz der Konsumentenschützer befürchtet jedoch, dass für Nanomaterialien „ein gesetzlicher Flickenteppich“ am Entstehen ist. Deshalb müsse geprüft werden, ob nicht ein eigenes Gesetz zu Nanomaterialien mehr Sinn machen würde.