Neue Vorschriften zu Reserven der Krankenkassen

Die Krankenkassen müssen ihre Mindestreserven ab 2012 auf Grund der tatsächlichen Risiken berechnen. Das Eidg. Departement des Innern (EDI) hat jetzt die angekündigte Verordnung dazu erlassen, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Donnerstag mitteilte.

Medikamente in einer Schublade (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Krankenkassen müssen ihre Mindestreserven ab 2012 auf Grund der tatsächlichen Risiken berechnen. Das Eidg. Departement des Innern (EDI) hat jetzt die angekündigte Verordnung dazu erlassen, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Donnerstag mitteilte.

Die Grundzüge für die risikobasierte Berechnung der Reserven verabschiedete der Bundesrat schon im Juni. Die Neuerung solle die Mängel der derzeitigen Reservevorschriften beheben und die Sicherheit und die Transparenz in der sozialen Krankenversicherung erhöhen, heisst es in der Mitteilung des BAG.

Swiss Solvency Test als Vorbild

Die Methode, mit der die Reserven berechnet werden, orientiert sich am Swiss Solvency Test der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA). Für private Versicherungsgesellschaften ist dieser Test schon heute massgebend.

Die neue Verordnung regelt Bewertungsgrundsätze für die Aktiven und die Verpflichtungen der Kassen. Weiter werden Risiken und Szenarien aufgeführt, die bei einem Solvenztest zu berücksichtigen sind. Festgelegt wird auch, wie die Testergebnisse zusammengeführt werden sollen.

Geregelt wird auch die Form der Berichterstattung an das BAG, das als Aufsichtsbehörde der Kassen fungiert. Das Bundesamt hat ein elektronisches Formular entwickelt, das für die Berechnungen verbindlich ist.

Heute legen die Krankenversicherer die Reserven in Prozent des Prämienvolumens fest. Dabei wird ausschliesslich die Grösse der Kasse berücksichtigt: Je nach Anzahl Versicherter müssen die Kassen ihre Geschäfte mit 10, 15 und 20 Prozent Reserven unterlegen.

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