Gegen Schäden infolge Erdbeben sind in der Schweiz nur knapp 10 Prozent der privaten Gebäude versichert. Das soll sich ändern. Die Kantone sind aufgefordert, sich bis Ende 2017 verbindlich zu einer landesweiten obligatorischen Erdbebenversicherung zu äussern.
Die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF) startet einen neuen Versuch, ein interkantonales Konkordat für eine obligatorische Erdbebenversicherung ins Leben zu rufen, wie Alexander Krethlow, Generalsekretär der RK MFZ, auf Anfrage einen Bericht der «Neuen Zürcher Zeitung» vom Samstag bestätigte.
Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Bundes, der Kantone und der Versicherungswirtschaft hat dazu verschiedene Eckwerte definiert. Bis Ende 2017 sollen sich die Kantone auf Grundlage dieses Eckwertpapiers über die Schaffung eines solchen Konkordats äussern.
Dem Vorhaben müssen insgesamt so viele Kantone zustimmen, dass sie zusammen mindestens 85 Prozent der zu versichernden Gebäude und Sachwerte der Schweiz abdecken. Erst dann könne ein Konkordat erarbeitet werden, sagte Krethlow.
Mitfinanzierung durch Bund erforderlich
Eine weitere unabdingbare Voraussetzung für eine landesweite Erdbebenversicherung ist die finanzielle Beteiligung des Bundes. Dieser müsse sich parallel zur verbindlichen Umfrage bei den Kantonen äussern, ob sie die Versicherungslösung mitfinanzieren würden oder nicht, sagte Krethlow.
Falls der Bund zustimmen würde, müssten erst noch die verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlagen geschafft werden. Der politische Prozess dazu dürfte laut dem Generalsekretär der RK MZF einige Zeit in Anspruch nehmen.
Zudem müsse das Vorhaben den Weg innerhalb der Kantone zurücklegen. Zum Beispiel brauche es in einigen Kantonen die Zustimmung des Volkes. Insgesamt würde es noch Jahre dauern, bis ein interkantonales Konkordat in Kraft treten könnte.
Nicht der erste Anlauf
Bereits mehrere Versuche, eine landesweite Erdbebenversicherung durchzusetzen, scheiterten am Widerstand einzelner Kantone. Laut einer Umfrage der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), die zwischen März und Mai 2016 durchgeführt wurde, würden 17 Kantone einer landesweiten Erdbebenversicherung mithilfe eines Konkordats zustimmen.
Ablehnend äusserten sich 6 Kantone. Darunter die Kantone Zürich, Schwyz, Zug, Aargau, Thurgau und Genf. Den Auftrag für die Umfrage gab die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S).
Eine Sache der Kantone
Der Ständerat und der Nationalrat hatten einer Baselstädter Standesinitiative für eine obligatorische Erdbebenversicherung auf Bundesebene im vergangenen Jahr eine Abfuhr erteilt.
Der Bund sei nicht zuständig für die Einführung eines Obligatoriums. Es liege an den Kantonen, sich über ein Konkordat zu einigen, wenn der Bedarf bestehe, sagte Kommissionssprecher Peter Schilliger (FDP/LU).
Die UREK-S forderte die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) aber auf, bis Mitte 2017 auf ein interkantonales Konkordat hinzuarbeiten. Die KdK hat im Oktober 2016 das Anliegen an die RK MZF weitergeleitet, die eine Arbeitsgruppe «Interkantonales Konkordat Erdbebenversicherung» zusammensetzte.
Diese Gruppe erarbeitete in der Folge eine Entscheidungsgrundlage für die Mitglieder, in der Eckwerte einer Konkordatslösung aufgezeigt werden.