Neuer Besitzer der Therme Vals hat Ärger wegen Therme-Engagement

Der neue Besitzer der Therme Vals, Remo Stoffel, hat Ärger wegen seiner früheren Tätigkeit als Verwalter der Ferienwohnungen des Therme-Hotels. Gegen ihn ermittelt die Bündner Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf Veruntreuung und Urkundenfälschung.

Der Valser Investor Remo Stoffel: Gegen ihn ermittelt die Bündner Staatsanwaltschaft (Archiv) (Bild: sda)

Der neue Besitzer der Therme Vals, Remo Stoffel, hat Ärger wegen seiner früheren Tätigkeit als Verwalter der Ferienwohnungen des Therme-Hotels. Gegen ihn ermittelt die Bündner Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf Veruntreuung und Urkundenfälschung.

Bei der eingeleiteten Strafuntersuchung gegen den 35-jährigen Churer Immobilienunternehmer geht es um mutmassliche Unregelmässigkeiten im Umgang mit Geldern in der Höhe von einer Million Franken. Stoffel verwaltete die Gelder der Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer im Hotel Therme. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Der Immobilienunternehmer sei für die Gemeinschaft von 2001 bis 2006 tätig gewesen, sagte Stoffels Mediensprecher Jan Freitag am Dienstag zu einem Bericht des Wirtschaftsmagazins „Bilanz“.

„Der ursprüngliche Konflikt mit den Stockwerkeigentümern wurde schon 2007 mit einem Vergleich beigelegt“, betonte Freitag. Die Strafuntersuchung gehe auf eine Anzeige durch einen einzelnen Wohnungsbesitzer zurück.

Umfangreiche Ermittlungen

Maurus Eckert von der Staatsanwaltschaft Graubünden bestätigte diese Aussage auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Die Polizei habe seit der 2007 erfolgten Anzeige umfangreiche Ermittlungen geführt und diese im Januar abgeschlossen.

Die im Februar eröffnete Strafuntersuchung ist nicht die erste, die gegen Stoffel läuft. Auch die Eidgenössische Steuerverwaltung und die Staatsanwaltschaft Zürich nehmen das Geschäftsgebaren des gebürtigen Valsers zur Zeit unter die Lupe.

Und in Graubünden muss Stoffel ab 12. Juni vor dem Bezirksgericht Maloja erscheinen. Laut Mediensprecher Freitag geht es bei der Verhandlung um einen Konkursfall, in dessen Umfeld Stoffel als Berater auftrat. Auch in diesen Fällen gilt die Unschuldsvermutung.

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