In einem überarbeiteten Entwurf für einen Haushaltspakt ist die Rolle der EU-Kommission zur Bestrafung von Budgetsündern reduziert worden. Am Donnerstag steht die nächste Gesprächsrunde in Brüssel an.
In dem Gesetzentwurf, der am Dienstag den beteiligten EU-Staaten ausgehändigt wurde, kann die EU-Kommission nicht wie zuvor geplant Staaten, die gegen die Haushaltsregeln verstossen, vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bringen.
Insbesondere Frankreich hatte darauf gedrängt, dass nur die Regierungen der Mitgliedsstaaten Defizitsünder zur Rechenschaft ziehen dürfen. Die französische Regierung wollte vermeiden, dass der Gerichtshof in Luxemburg das Recht zur Sanktionierung der Mitgliedsstaaten erhält. Dagegen hatte dies besonders Deutschland gefordert.
Der neue Entwurf streicht nach Angaben der Nachrichtenagentur afp vom Mittwoch auch die quasi-automatische Verhängung von Bussen bei einer Überschreitung der Grenze zur Gesamtverschuldung. Demnach sollen Strafen nur noch automatisch bei der Verletzung der Grenzen für den jährlichen Staatshaushalt verhängt werden.
Der so genannte „Fiskalpakt“ der Euro- und einiger EU-Länder war im Grundsatz beim Gipfel der EU-Staats- und Regierungschefs im Dezember beschlossen worden. Grossbritannien beteiligt sich nicht, weshalb nun ein zwischenstaatlicher Vertrag unter den teilnehmenden Ländern ausgehandelt wird.
Verabschiedung Ende Januar?
Der deutsche EU-Parlamentarier Elmar Brok, der zusammen mit zwei weiteren Vertretern des EU-Parlaments an den Diskussionen teilnimmt, glaubt an einen baldigen Abschluss der Verhandlungen. „Es besteht durchaus die Chance auf einen vorläufigen Abschluss am Donnerstag“. Dann könnte der Vertrag schon auf dem EU-Gipfel am 30. Januar abgesegnet und im März offiziell unterzeichnet werden.
Nebst dem offenen Punkt über den EuGH sieht CDU-Mann Brok noch bei einer Forderung Deutschlands Diskussionsbedarf. Die deutsche Regierung möchte erreichen, dass der „Fiskalpakt“ mit dem Vertrag über den ständigen Euro-Rettungsfonds ESM verbunden wird. So sollen nur Länder Gelder aus dem ESM erhalten, die sich auch den strengeren Regeln zur Haushaltsdisziplin unterwerfen.