An welchem Tag die Einwohner der Schweiz ihre Steuern abgearbeitet haben und ihr Einkommen für sich nutzen können, zeigt ein neuer Kalender der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Diese hat für rund 2500 Gemeinden den „Tag der Steuerfreiheit“ berechnet.
Am 16. Januar hat der durchschnittliche Einwohner in Zug genug verdient, um die Bundes-, Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern zu bezahlen. Fortan kommt sein Einkommen allein ihm selbst zu Gute. Für die meisten anderen Leute kommt dieser Tag erst im Februar: In Neuenburg, dem Schlusslicht unter den Kantonshauptorten, arbeiten die Einwohner bis am 23. Februar für den Staat.
Angaben dieser Art veröffentlicht der Bund erstmals in einem Kalender, wie die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) am Dienstag mitteilte. Demnach haben die Einwohnerinnen und Einwohner von 16 Kantonshauptorten die Steuern am Dienstag bereits erarbeitet und leben somit in Steuerfreiheit.
Riesige Spannweite
Für mehrere Lebensmodelle mit und ohne Kinder listet die ESTV in Tabellen und in Kalendern den „Tag der Steuerfreiheit“ auf, jeweils für Einkommen von 20’000 bis zu einer Million Franken. Zugrunde liegt den Berechnungen die Steuerbelastung 2011.
Ein Blick in die Auswertung zeigt die beträchtlichen Unterschiede zwischen den Gemeinden. In steuergünstigen Gemeinden in Zug oder Schwyz hat ein Ehepaar mit zwei Kindern und 100’000 Franken Bruttoeinkommen schon nach zehn Tagen die Steuern bezahlt. Im Jura und in Neuenburg dauert das vier Mal länger.
Wegen der Progression knallen die Korken für den „Tag der Steuerfreiheit“ bei einkommensstarken Steuerpflichtigen erst später: Ein Ehepaar ohne Kinder und mit einem Bruttoeinkommen von 500’000 Franken arbeitet je nach Kanton bis im Mai für den Staat.
Ohne Sozialversicherung
Die Rangliste lehnt sich an den von Beratungsunternehmen wie PricewaterhouseCoopers und anderen Instituten publizierten „Tax Freedom Day“ an. Dieser liegt aber deutlich später im Jahr, weil sich die Berechnungsmethode unterscheidet. Zuletzt errechnete das Finanzdepartement 2008 für die Schweiz den 14. April als „Tax Freedom Day“.
Der Einfachheit halber wird für den „Tax Freedom Day“ die Steuer- und Abgabebelastung von Einwohnern und Unternehmen herangezogen und mit dem Bruttoinlandprodukt (BIP) verglichen. Die ESTV betrachtete in ihrer neuen Berechnung die Situation der Einwohnerinnen und Einwohner.
Dagegen beschränkte sie sich auf die reinen Steuern und liess die Sozialversicherungsabgaben ausser Acht. Somit haben die Zugerinnen und Zuger am 16. Januar zwar ihre Steuern abgearbeitet, für Beiträge an die AHV/IV und Arbeitslosenversicherung arbeiten sie aber noch länger. Hinzu kommt noch die Krankenkassenprämie, die an private Versicherer bezahlt wird und deshalb nicht auftaucht.
Die ESTV betont zudem, dass die Aufstellung auch keine Auskunft darüber gebe, welche Leistungen die Bürger als Gegenwert für ihre Steuern erhalten. Ebenfalls nicht berücksichtigt sind individuelle Steueroptimierungstricks, welche die Belastung reduzieren können.