Neues Arbeitszeitreglement für Basler Feuerwehr nicht rückwirkend

Im Streit um ein neues Arbeitszeitreglement für die Basler Berufsfeuerwehr zieht das Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) einen Strich: Das per 2012 in Kraft gesetzte Reglement gilt nicht rückwirkend seit 2009, womit Angestellte nicht zu viele Ferien bezogen hatten.

Im Streit um ein neues Arbeitszeitreglement für die Basler Berufsfeuerwehr zieht das Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) einen Strich: Das per 2012 in Kraft gesetzte Reglement gilt nicht rückwirkend seit 2009, womit Angestellte nicht zu viele Ferien bezogen hatten.

Anfang 2009 war für sämtliche Kantonsangestellten eine neue Ferienregelung in Kraft getreten. Für den Spezialfall Feuerwehr mit 24-Stunden-Betrieb samt Bereitschaftsdiensten wurde jedoch noch länger heftig um deren Umsetzung gerungen; ein eigenes neues Reglement trat deswegen erst drei Jahre später in Kraft.

Nach dem alten Reglement bezogen Feuerwehrleute daher bis Ende 2011 mehr Ferien als das neue Reglement von 2012 zulässt. Die Leitung des JSD-Bereichs Rettung hatte in der Folge verfügt, dass das neue Reglement rückwirkend per Anfang 2009 gelten soll.

Diese Rückwirkung hätte jedoch den Feuerwehrangestellten einen Negativ-Feriensaldo beschert, den sie aufholen müssten, wie aus einer Mitteilung der Gewerkschaft Syna vom Montag hervorgeht. 42 Betroffene rekurrierten gegen die Rückwirkung, und am 20. Februar habe das JSD diese Rekurse gutgeheissen.

Im Zuge des Streits um das neue Berufsfeuerwehr-Arbeitszeitreglement war es 2012 auch zu öffentlichen Protestaktionen gekommen. Das Korps beklagte Überstunden und Unterbestände. Die Querelen um Feuerwehr und Sanität beschäftigten auch die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates, welche 2013 schwere Führungsdefizite feststellte.

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