Der Kanton Basel-Landschaft und seine Gemeinden wollen künftig Prozesse zur Aufgabenteilung durchgehend gemeinsam planen und beschliessen: Die Regierung und der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) haben gemeinsame Spielregeln und Kriterien ausgehandelt.
Den Prozess «Verfassungsauftrag Gemeindestärkung» (VAGS) hatten die Regierung Ende September und die Generalversammlung des VBLG mit deutlichem Mehr Ende Oktober verabschiedet, wie die Baselbieter Finanz- und Kirchendirektion am Mittwoch mitteilte. Der VAGS soll einen Durchbruch beim wichtigen Dossier Aufgabenteilung ermöglichen.
Regierung und Verwaltung sollen künftig Gemeinden früher in die Ausarbeitungen von Gesetzen und Verordnungen einbeziehen, die sie betreffen. Das Erarbeiten soll partnerschaftlich und gemeinsam erfolgen. Noch einzusetzen sind dazu ein Steuerungsausschuss sowie Arbeitsteams, denen einzelnen VAGS-Projekte unterstellt sind.
Raumplanung als Pilotprojekt
Ein Projektteam mit Vertretern von Regierung, Verwaltung und Gemeinden hatte im Weiteren 24 Sachgebiete auf Relevanz für Aufgaben- und Kompetenzverschiebungen untersucht. Handlungsbedarf besteht gemäss Mitteilung vor allem bei klassischen Gemeindeaufgaben wie Bildung, Altersbetreuung, Sozialhilfe oder Wasserversorgung.
Als Pilotprojekt sollen gemeinsam Anpassungen am Raumplanungsgesetz erarbeitet werden. Dabei geht es insbesondere um jene Aufgaben, die auf Kanton und Gemeinden aufgrund des neuen eidgenössischen Raumplanungsgesetzes zukommen.
Reformbedarf orten Regierung und VBLG aktuell indes nicht in erster Linie in der Übertragung von ganzen Aufgabenbereichen. Ziel sei der Ausbau der Gemeindeautonomie und der regionalen Zusammenarbeit. Der Kanton soll künftig nur noch das Minimum regeln; die Gemeinden sollen einen möglichst weiten Handlungsspielraum bekommen.
Gemeinderegionengesetz als Grundlage
Grundlage für den VAGS bildet das im Februar von der Regierung an den Landrat verabschiedete Gemeinderegionengesetz sowie eine entsprechend vorgesehene Änderung der Kantonsverfassung. Künftig sollen sich die 86 Gemeinden in sechs Regionalkonferenzen zusammenfinden und stärker untereinander zusammenarbeiten.
Kantonale Aufgaben soll künftig grundsätzlich der Kanton finanzieren, kommunale Aufgaben die Gemeinden. Bei der Definition von Gemeindeaufgaben soll der Gesetzgeber auf die finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinden Rücksicht nehmen.