Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat vier Fans des FC Basel und fünf Fans des FC Aarau mit Strafbefehlen zu Geldstrafen verurteilt. Die Fans hatten nach einem Match im Mai 2014 das Spielfeld in Aarau gestürmt und randaliert.
Die Strafbefehle mit 60 bis zu 120 Tagessätzen sind noch nicht rechtskräftig. Verurteilt wurden die Anhänger wegen Landfriedensbruchs, einige zudem wegen des Verstosses gegen das Vermummungsverbot.
Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig, wie eine Mediensprecherin der Aargauer Staatsanwaltschaft am Dienstag auf Anfrage einen Vorabbericht des Regionalsenders Tele M1 bestätigte.
Die Staatsanwaltschaft sprach drei der neun Geldstrafen unbedingt aus. Drei Anhänger des FC Basel erhoben laut der Sprecherin bereits Einsprache gegen ihren Strafbefehl. Ein weiterer Anhänger des FC Basel wird angeklagt.
Unmittelbar nach dem Schlusspfiff beim Match zwischen dem FC Aarau und dem FC Basel war es am 15. Mai 2014 im Aarauer Stadion Brügglifeld zu wilden Szenen gekommen. Basler Fans und Hooligans stürmten nach dem Sieg und dem Meisterschaftsgewinn ihres Teams das Spielfeld.
Sie zündeten Pyro-Fackeln an und warfen Gegenstände in den Sektor der Aarauer Fans. Vermummte Randalierer suchten die Konfrontation.