Neuzuteilung der Ergänzungsleistungen auf Kanton und Gemeinden

Die Finanzierung der Ergänzungsleistungen (EL) soll in Baselland neu aufgeteilt werden. Künftig sollen die Gemeinden die altersbedingten und der Kanton soll die invaliditätsbedingten EL übernehmen. Die Regierung hat nach der Vernehmlassung eine entsprechende Vorlage dem Landrat unterbreitet.

Die Finanzierung der Ergänzungsleistungen (EL) soll in Baselland neu aufgeteilt werden. Künftig sollen die Gemeinden die altersbedingten und der Kanton soll die invaliditätsbedingten EL übernehmen. Die Regierung hat nach der Vernehmlassung eine entsprechende Vorlage dem Landrat unterbreitet.

Der nicht vom Bund bezahlte EL-Anteil wird nach dem geltenden Baselbieter EL-Gesetz zu 68 Prozent vom Kanton und zu den restlichen 32 Prozent von den Gemeinden finanziert. Diese Mischfinanzierung habe aber unerwünschte Wechselwirkungen, heisst es in einer Regierungsmitteilung vom Mittwoch.

So sei es etwa für eine Gemeinde günstiger, wenn sich Betagte mit geringem Pflegebedarf in ein Pflegeheim begeben, statt sich durch die Spitex pflegen zu lassen. Denn bei diesen Betagten müsse sich die Wohngemeinde nur mit einem kleinen Anteil an den Heimkosten beteiligen. Bei der Spitex hätte sie aber die Hauptkosten zu tragen.

Das widerspreche dem Grundsatz «ambulant vor stationär», und dadurch stiegen die Gesamtkosten. Verletzt wird laut der Vorlage der Grundsatz der fiskalischen Äquivalenz: Kosten werden von der Allgemeinheit und nicht vom Entscheidungsträger oder vom Nutzer getragen, was zu einer zu hohen Nachfrage führen kann.

Künftig nach Aufgabenbereichen trennen

Künftig sollen die EL-Kosten daher nicht mehr nach einem fixen Verteilschlüssel aufgeteilt werden. Vielmehr soll jede Staatsebene grundsätzlich jene EL übernehmen, die zu dem ihr zugeteilten Aufgabenbereich gehören: Die Gemeinden übernähmen die altersbedingten EL, und der Kanton würde die invaliditätsbedingten EL tragen.

Verbessert würde damit die Steuerung. Die Gemeinden sollen aber künftig nicht die gesamten Mehrkosten, die sich aus dem Bevölkerungswachstum ergeben, allein zu tragen haben. Daher soll der Kanton weiterhin einen Basisbeitrag an die EL in der Altersversorgung leisten.

Zudem soll der Kanton die Gemeinden mit jährlich 14,3 Millionen Franken dafür entschädigen, dass der von ihnen künftig zu tragende Anteil an den EL höher ist als bisher. Laut der Vorlage entspricht dies der gängigen Praxis bei Aufgabenverschiebungen zwischen Kanton und Gemeinden.

Strittiger Pflegekostenausgleich

Ausgangspunkt der Vorlage war indes auch die Forderung der Gemeinden an den Kanton von 30 Millionen Franken aufgrund der neuen Pflegefinanzierung; seit 2011 zahlen die Gemeinden Pflegebeiträge, was bei den EL auch den Kanton entlastet. Die Gemeinden wollen dies zurückvergütet haben, was in der Vernehmlassungsvorlage zur EL-Gesetzesrevision auch noch enthalten war.

Im Zuge ihrer letzten Juli vorgestellten Sparmassnahmen für den Staatshaushalt hat die Regierung jedoch entschieden, diese Vergütung den Gemeinden nicht auszuzahlen. In der neuen Vorlage verzichtet sie denn auch auf einen entsprechenden Antrag. Dabei verweist sie auf die deutlich schlechtere Finanzlage des Kantons sowie erfolgte oder vorgesehene Entlastungen der Gemeinden in anderen Bereichen.

In Kraft treten soll die neue EL-Regelung 2016. Die Regierung beantragt dazu eine Teilrevision des kantonalen Ergänzungsleistungsgesetzes. Diese sei ein erster wichtiger Schritt, der den Weg zu weiteren Reformen in den Bereichen Alter, Invalidität und EL öffne, heisst es in der Mitteilung.

Nächster Artikel