Drei Mitglieder des Erweiterten Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB) haben zwischen 2009 und 2011 mindestens sechs heikle private Devisentransaktionen getätigt. Keines dieser Geschäfte verstiess jedoch gegen das damalige SNB-Reglement.
Das gab am Mittwoch Bankratspräsident Hansueli Raggenbass vor den Medien in Zürich bekannt. Er stützte sich dabei auf den Bericht der Revisionsgesellschaft KPMG.
Diese hatte vom Bankrat den Auftrag, im Nachgang der Affäre um den ehemaligen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand sämtliche privaten Finanztransaktionen des Erweiterten Direktoriums zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2011 unter die Lupe zu nehmen.
Vertieft analysiert wurden sechs Transaktionen von Philipp Hildebrand, Jean-Pierre Danthine und Thomas Wiedmer, wie Daniel Senn von der KPMG ausführte. Bei Thomas Jordan, Nationalbankpräsident ad interim, Thomas Moser und Dewet Moser fand die Revisionsstelle keine Hinweise auf problematische private Geldgeschäfte. Jordan hat damit einen wichtigen Schritt hin zum angestrebten defintiven SNB-Präsidium getan.
Keine Interessenkonflikte
Bei Philipp Hildebrand, der im Januar wegen eines Dollargeschäftes seiner Frau Kashya Hildebrand vom August 2011 zurückgetreten war, prüfte KPMG zwei Devisentransaktionen vom März und Juni 2009. Beide Transaktionen standen gemäss Senn im Zusammenhang mit dem Umbau einer selbstgenutzten Liegenschaft. Dafür brauchte er liquide Mittel.
Am 17. März verkaufte Hildebrand 700’000 Euro für 1,1 Mio. Franken. Am 18. Juni veräusserte er 156’465.33 Euro und erhielt dafür 135’527.25 Franken.
Bei beiden Fremdwährungstransaktionen habe KPMG keine Hinweise gefunden, dass bei Hildebrand Interessenkonflikte bestanden hätten oder vertrauliche Informationen zum persönlichen Vorteil ausgenutzt worden wären, erklärte Senn.
Nicht untersucht hat KPMG die Transaktion vom 15. August 2011, das den Nationalbankpräsidenten zu Fall brachte. Senn begründete dies mit den laufenden Gerichtsverfahren. Man habe deshalb nicht mit Hildebrands Bankberater reden und Einsicht in Akten nehmen können. Hildebrand habe sich aber stets „sehr kooperativ“ verhalten, betonte Senn.
Qualitative Unterschiede
Auch bei Danthine und Wiedmer konnte KPMG keine Verstösse gegen das SNB-Reglement feststellen. Zwischen den Geldgeschäften von Hildebrand und den andern beiden Direktoriumsmitglieder bestehe jedoch ein „qualitativer Unterschied“, sagte Raggenbass. Hildebrands Geschäfte seien näher bei wichtigen währungspolitischen Entscheiden der Nationalbank abgewickelt worden.
Raggenbass will perfekte SNB
Raggenbass sprach im Namen des Bankrates sämtlichen Mitgliedern des aktuellen Erweiterten Direktoriums sein „volles Vertrauen“ aus. Der Bankrat sei allerdings zur Einsicht gelangt, dass die Bestimmungen strikter und die Kontrollen verschärft werden müssten. Nach dem neuen Reglement sind alle Transaktionen über 20’000 Franken bewilligungspflichtig.