Nidwaldner Stimmvolk hält an der Pauschalbesteuerung fest

Im Kanton Nidwalden können sich reiche, nicht erwerbstätige Ausländer weiterhin pauschal besteuern lassen. Die Stimmberechtigten haben die Volksinitiative „Schluss mit Steuerprivilegien für ausländische Millionäre“ abgelehnt.

Reiche Ausländer werden im Kanton Nidwalden weiterhin pauschal besteuert (Symbolbild) (Bild: sda)

Im Kanton Nidwalden können sich reiche, nicht erwerbstätige Ausländer weiterhin pauschal besteuern lassen. Die Stimmberechtigten haben die Volksinitiative „Schluss mit Steuerprivilegien für ausländische Millionäre“ abgelehnt.

Das Volksbegehren der Juso scheiterte mit 9887 zu 4531 Stimmen. Die Stimmbeteiligung betrug 48,8 Prozent. Auch Regierung und Parlament hatten sich für die Beibehaltung der Pauschalbesteuerung ausgesprochen, die den Kanton im Steuerwettbewerb stärke.

Die Juso dagegen hatten die Pauschalbesteuerung als Privileg für reiche Ausländer kritisiert. Diese Besteuerung sei ungerecht gegenüber den ärmeren Immigranten sowie den Schweizern, die ordentlich ihre Steuern entrichteten.

Nidwalden hatte 2011 die Hürden für die Pauschalbesteuerung erhöht. Seither können nicht erwerbstätige Ausländer pauschal besteuert werden, wenn sie mindestens 400’000 Franken steuerbares Einkommen und 8 Millionen Franken steuerbares Vermögen haben. 2012 wurden 80 Personen pauschal besteuert; sie lieferten 4 Millionen Franken ab.

Die Pauschalbesteuerung per Volksentscheid abgeschafft haben bislang Zürich, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Basel-Land; in Basel-Stadt machte das Kantonsparlament diesen Schritt. Auf Bundesebene ist eine Volksinitiative hängig; zudem tritt auf 2014 ein revidiertes Gesetz in Kraft, mit der die Akzeptanz der umstrittenen Besteuerung gestärkt werden solle.

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