Die Kantone der Nordwest- und Zentralschweiz wollen eine gemeinsame Ethikkommission zur Beurteilung von klinischen Versuchen am Menschen ins Leben rufen. Vorerst arbeitet eine Projektgruppe Details für die Kommission aus, der zehn Kantone angehören sollen.
Wenn die eidgenössische Humanforschungsgesetzgebung am 1. Januar 2014 in Kraft trete, würden sich die Aufgaben und Anforderungsprofile an die Ethikkommissionen markant ändern, teilte die Gesundheitsdirektorenkonferenz der Nordwestschweiz am Montag mit.
Daher sollen die Ethikkommission beider Basel, die Ethikkommission Luzern und die Ethikkommission Aargau/Solothurn zu einer neuen Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz (EKNZ) zusammengeführt werden.
Unter der Leitung des Kantons Basel-Stadt arbeitete eine interkantonal zusammengesetzte Projektgruppe zuhanden der Kantone ein Detailkonzept zur Umsetzung sowie einen Vereinbarungsentwurf aus.
Vereinbarungskantone sind gemäss derzeitigem Stand Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Luzern, Solothurn, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug.
Das Ziel sei, mit dem Inkrafttreten der Humanforschungsgesetzgebung eine wissenschaftlich professionelle und qualitativ hochstehende Aufgabenerfüllung zu gewährleisten, heisst es in der Medienmitteilung weiter.
Die EKNZ will ihre Mitglieder aus den Vereinbarungskantonen rekrutieren. Als Sitz der Kommission ist Basel vorgesehen. Ein interkantonales Aufsichtsorgan soll für die strategische Leitung zuständig sein und die Mitglieder sowie das Präsidium wählen.