Im Jahr 2011 haben die Kantone insgesamt 57 Millionen Franken für Nothilfe für abgewiesene Asylbewerber ausgegeben. Diese Ausgaben rissen allerdings kein Loch in die Kassen, im Gegenteil: Der Bund vergütete die Leistungen der Kantone im gleichen Zeitraum mit 62 Millionen Franken.
Unter dem Strich blieben den Kantonen dank des Nothilfe-Regimes also insgesamt fünf Millionen Franken, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Bericht „Monitoring Sozialhilfestopp“ des Bundesamts für Migration (BFM) hervorgeht.
Seit Einführung des Nothilferegimes im Januar 2008 konnten die Kantone bis Ende 2011 ein Reservepolster von insgesamt 57 Millionen Franken anhäufen. In diesem Zeitraum erhielten sie vom Bund nämlich Entschädigungen in der Höhe von 196,5 Millionen Franken, sie mussten aber nur 139,5 Millionen für die Nothilfeleistungen ausgeben.
Die angehäuften Gelder dienten den Kantone als Reserve für künftige Zeiten mit mehr Nothilfekosten, sagte BFM-Sprecher Michael Glauser auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Allerdings gibt es je nach Kanton beträchtliche Unterschiede: Während insgesamt 19 Kantone dank der Nothilfe „schwarze Zahlen“ schrieben, verbuchten andere wie Waadt (-16 Mio. Fr.), Zürich (-8 Mio. Fr.) oder Genf (-5,6 Mio. Fr.) zwischen 2008 und Ende 2011 Millionen-Defizite.
Das BFM begründet die unterschiedlichen Ergebnisse mit der „grundsätzlich grösseren Attraktivität grösserer städtischer Zentren für Nothilfebeziehende“.
Kritik aus Zürich
Für den Vorsteher des Zürcher Sozialamts, Ruedi Hofstetter, geht die Rechnung des BFM so nicht auf: Sein Kanton zahle viel mehr als vom Bund errechnet. So würden etwa die Kosten die Kollektivunterkünfte nicht vollständig ausgewiesen.
Hofstetter hofft nun auf zusätzliche Gelder aus einem Fonds, den die kantonale Sozialdirektoren-Konferenz (SODK) verwaltet. Bei der SODK war niemand für eine Stellungnahme erreichbar.
6116 Franken pro Entscheid
Der Überschuss bei vielen Kantonen ist das Resultat eines „Pauschalen-Systems“, wie Glauser erklärte: „Für jeden rechtskräftigen negativen Entscheid oder Nichteintretensentscheid richtet der Bund den Kantonen eine einmalige Pauschale aus.“ 2011 erhielten die Kantone für jeden in diesem Jahr abgewiesenen Asylbewerber 6116 Franken.
Dabei spielt es keine Rolle, wie lange die ausreisepflichtigen Personen Nothilfe beziehen. Im vergangenen Jahr erhielten in der Schweiz insgesamt 10’166 Personen während durchschnittlich 115 Tagen Nothilfeleistungen in Form von Obdach, Nahrung, Kleidung und medizinischer Grundversorgung.
Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Anzahl der Nothilfebezüger damit um 1784 zu. Die Gesamtkosten der Nothilfe stiegen 2011 im Vergleich zum Vorjahr um 29 Prozent oder 13 Millionen Franken auf rund 57 Millionen Franken.